-
Schoenbeck, O.: "Information Literacy" im Framework : ein universelles Verständnis von Informationskompetenz? (2021)
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- Abstract
- Das Framework for Information Literacy for Higher Education entwirft ein spezifisches Verständnis von Informationskompetenz als Grundlage für die Teilnahme am akademischen Diskurs. Über die Frage nach dem impliziten Gebrauch von information und literacy als zentralen Begriffen fragt der Beitrag nach der Übertragbarkeit dieser Sicht von Informationskompetenz auf andere Diskurse als den akademischen.
-
Lieb, W.: Vorsicht vor den asozialen Medien! (2021)
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- Series
- Telepolis: Kultur und Medien
-
Blume, M.; Stalinski, S.: Sitzt Gott im Gehirn? : Neue Erkenntnisse aus der Hirnforschung (2021)
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- Abstract
- Warum sind manche Menschen religiös und andere nicht? Ist Gott vielleicht nur ein Hirngespinst? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Neurowissenschaftler schon lange. Ihre jüngste Entdeckung erklärt der Religionswissenschaftler Michael Blume.
-
Option für Metager als Standardsuchmaschine, Suchmaschine nach dem Peer-to-Peer-Prinzip (2021)
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- Content
- "Option für Metager als Standardsuchmaschine. Google wurde von der EU verordnet, auf Android-Smartphones bei Neukonfiguration eine Auswahl an Suchmaschinen anzubieten, die als Standardsuchmaschine eingerichtet werden können. Suchmaschinen konnten sich im Rahmen einer Auktion bewerben. Auch wir hatten am Auktionsverfahren teilgenommen, jedoch rein formell mit einem Gebot von null Euro. Nun wurde Google von der EU angewiesen, auf das wettbewerbsverzerrende Auktionsverfahren zu verzichten und alle angemeldeten Suchmaschinen als Option anzubieten. Auf Android ist es nun optional möglich, MetaGer als Standardsuchmaschine für den Bereich D/A/CH auszuwählen. Zwar werden nicht immer alle Suchmaschinen zur Auswahl angezeigt, aber das Zufallsprinzip sorgt immerhin dafür, dass jede Suchmaschine mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Liste zu finden ist.
Auch auf dem Volla-Phone ist es bald möglich, MetaGer als Standardsuchmaschine zu wählen. Das Volla Phone ist ein Produkt von "Hallo Welt Systeme UG" in Remscheid. Die Entwickler des Smartphones verfolgen den Ansatz, möglichst wenig von der Aufmerksamkeit des Nutzers zu beanspruchen. Technik soll nicht ablenken und sich in der Vordergrund spielen, sondern als bloßes Werkzeug im Hintergrund bleiben. Durch Möglichkeiten wie detaillierter Datenschutzeinstellungen, logfreiem VPN, quelloffener Apps aus einem alternativen App Store wird zudem Schutz der Privatsphäre ermöglicht - ganz ohne Google-Dienste. Durch die Partnerschaft mit MetaGer können die Nutzer von Volla-Phone auch im Bereich Suchmaschine Privatsphärenschutz realisieren. Mehr unter: https://suma-ev.de/mit-metager-auf-dem-volla-phone-suchen/
Fernsehfilm "Digitale Verlustzone". Der Dokumentarfilmer Andreas Orth hat im vorletzten Jahr eine Dokumentation über Digitalisierung gedreht. Das Ergebnis der Reportage "Digitale Verlustzone" wurde schon 2020 in der ARD gesendet. Nun wird der Film, in dem auch die Geschichte MetaGers ein Thema ist und MetaGer-Erfinder und Suchmaschinen-Pionier Dr. Wolfgang Sander-Beuermann interviewt wurde, auf NDR am 27. November wiederholt."
-
Kaiser, A.: Intelligente Information Retrieval Systeme (1993)
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- Abstract
- Der Artikel setzt sich mit dem Intelligenten Information Retrieval, einem neuen Forschungsschwerpunkt im Bereich der unformatierten Datenbanken, auseinander. Die Ausführungen geben einen Überblick über gängige Definitionen aus Literatur und Praxis. Ein Anforderungskatalog an Intelligente Information Retrieval Systeme wird erstellt. Die Anforderungen orientieren sich an den Hauptkomponenten eines konventionellen Information Retrieval Systems. Den Abschluß des Beitrags bildet der Versuch einer eigenständigen Definition.
-
Siegel, M.: Maschinelle Übersetzung (2023)
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- Source
- Grundlagen der Informationswissenschaft. Hrsg.: Rainer Kuhlen, Dirk Lewandowski, Wolfgang Semar und Christa Womser-Hacker. 7., völlig neu gefasste Ausg
-
Bager, J.: ¬Die Text-KI ChatGPT schreibt Fachtexte, Prosa, Gedichte und Programmcode (2023)
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-
Zech, M.: Wie Gelehrte eine Epoche erfanden : Achsenzeit (2023)
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- Abstract
- Im 1. Jahrtausend v. Chr. kam es zur Wende in der Menschheitsgeschichte. Gelehrte entwickelten weltweit aufklärerische Ideen. Die These der Achsenzeit klingt fantastisch - und ist es auch. Über eine verführerische Theorie, die das Verständnis von Geschichte radikal in Frage stellte. Bezugnahme auf die Darstellungen von Jan Assmann, die die von Karl Jaspers aufgestellten Behauptungen in ein neues Licht rücken.
-
Bischoff, M.: Eine (fast) unlösbare Aufgabe mit tragischem Ende : die fabelhafte Welt der Mathematik (2023)
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- Content
- Gelungene Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Frage nach der Auflösbarkeit von Polynomgleichungen und Galoisgruppen.
-
Bischoff, M.: ¬Der doppelte Einstein (2023)
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- Abstract
- Viele hatten die Hoffnung auf eine Einstein-Kachel aufgegeben: eine einzelne Fliese, die eine Ebene lückenlos bedecken kann, ohne dass sich ein periodisches Muster ergibt. Doch nun hat ein Hobby-Mathematiker die Fachwelt mit seinen Entdeckungen überrascht. Diese einem Gespenst ähnelnde Kachel gilt als »Einstein« - und ist der zweite derartige spektakuläre Fund innerhalb von wenigen Monaten.
-
Fuhser, M.: Dirigent eines Chores an Fotografien : Boris Eldagsen spricht über Möglichkeiten und Problme KI-gestützter Kunst - Mehr Interessenten als Plätze im Forum Alte Post (2024)
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-
Kastner, L.; Tabelow, K.: Ach ja - Forschungsdatenmanagement (2024)
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- Abstract
- Mathematik generiert Daten in vielen verschiedenen Formen: Literatur, Artikel, Beweise, Code, mathematische Objekte - all diese Daten müssen sorgfältig kuratiert werden, damit sie auch für andere Mathematikerinnen und Mathematiker nutzbar bleiben. Idealerweise so lange, wie die umgebende Mathematik gültig bleibt - also ewig. Einen Rahmen dafür präsentiert der MaRDI-Leitfaden zum Forschungsdatenmanagement.
-
Köhler, R.; Hermes-Wladarsch, M.; Rauch, C.; Rühle, S.; Warnke, I.H.: Mapping colonial contexts : Wissensontologien, Metadaten und Portalansicht (2024)
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Röttgers, J.; dpa: ¬Der Kampf ums digitale Buch : Die deutschen Verlage reagieren auf Google - und arbeiten an einer Plattform fürs kostenlose Online-Lesen (2006)
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- Content
- "Wer Kostproben von neuen Romanen oder ganze Bände online lesen und hören möchte, den lässt die Branche bald nicht mehr allein. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will im Februar eine Plattform starten. Verlage und Autoren entscheiden dabei selbst, in welchem Umfang sie Inhalte kostenlos oder gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Das Projekt "Volltextsuche Online" soll auch der Herausforderung durch Google begegnen: Die Internet-Suchmaschine stellt schon länger Bücher ins Netz. "Wir wollen aber nicht in Konkurrenz zu Google treten", sagt der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis. Die Branche verhandle vielmehr mit Google derzeit über eine Kooperation: Inhalte der "Volltextsuche Online" sollen oben in den Ergebnislisten von Suchabfragen stehen. Derzeit wollen 70 Verlage beim OnlineProjekt mitmachen, 10000 Titel sind erfasst. Skipis will auch Zehntausende von rechtefreien Titeln online verfügbar machen. Die Macher hoffen, auch jene Verlage ins Boot zu kriegen, die schon jetzt im Internet Geschäftsmodelle erproben. Die geplan-. te Plattform werde besser wahrgenommen als verschiedene Angebote einzelner Verlage. "Wenn wir mit 10 000 Titeln nach einem Jahr herumdümpeln, haben wir das Thema vergeigt." Miteingebunden werden soll auch der Buchhandel. Begonnen hatte das Zeitalter der digitalisierten Bücher ;im März 2003 in der Bibliothek der kalifornischen Stanford-Universität. Mit einem raumfüllenden Roboter begann die renommierte Institution damals mit dem Scannen. Das mehrere 100 000 Dollar teure Gerät blättert automatisch, durch Bücher und Magazine und fotografiert jede Seite mit einer hochauflösenden Spezialka-mera. Zusammenklebendes Papier wird sorgsam mit einem sanften Luftstoß geteilt. Theoretisch kann ein Buch-Roboter gut tausend Seiten pro Stunde erfassen. Stanfords Bibliothekare bemerkten aber bald, dass sie ältere Schmöker nur mit, einer Rate von 100 bis 200 Seiten pro Stunde scannen können. 15 Monate später hatten sie gerade einmal 800 Bücher digitalisiert. Die Erfassung des 7,5 Millionen Titel umfassenden Bestands hätte so Jahrtausende gedauert. Ende 2004 bekam die Bibliothek dann Hilfe von Google. Der Suchmaschinenriese erklärte sich bereit, mehrere Millionen Titel zu digitalisieren - täglich bis zu 100000 Seiten. Stanfords Bibliothekar Michael Keller bezeichnete das als "riesigen Schritt vorwärts". Vorher habe man Digitalisierung als Liebhaberprojekt betrieben. "Die Zusammenarbeit mit Google macht daraus ein industrielles Unterfangen."
Google legt kräftig vor Knapp zwei Jahre später hat die Suchmaschine sieben Universitäten als Partner gewonnen und viele tausend Bücher mit einer eigens entwickelten Technik digitalisiert. Wie groß der eigene Datenbestand ist, verrät Google nicht. Hinweise auf den Fortschritt des Unterfangens bietet Googles Print-Plattform. Die Firma lässt Nutzer dort im Volltext digitalisierter Bücher suchen. Einige der Titel stammen von Verlagen selbst, der Rest ist das Ergebnis der Bibliotheks-Digitalisierung. Gebräuchliche Begriffe der englischen Sprache resultieren in Fundstellen auf knapp 80 Millionen Seiten. Das wären gut 300000 Werke mit je 250 Seiten. Weitere Indizien gibt die Analyse einer US-Fachzeitschrift für digitale Bibliotheken. Die Autoren des D-Lib-Magazin fanden heraus, dass Google auf dem besten Weg ist, einen Großteil der weltweit verfügbaren Bücher zu digitalisieren. So finden sich in den Katalogen der fünf anfänglichen Projekt-Partner bereits 33 Prozent aller Titel des weltweiten Bibliothekskatalogs Worldcat. Fremdsprachen-Sammlungen sorgen dafür, dass Googles Buch-Katalog trotz seiner amerikanischen Wurzeln vielsprachig ist. Nur die Hälfte ist in englischer Sprache. An zweiter Stelle stehen deutsche Werke mit zehn Prozent. Nun gab Google eine Kooperation mit der Universität Madrid bekannt, dielen Anteil der nicht-englischen Bücher steigern dürfte. Über Pläne für Deutschland will sich die Firma nicht äußern: "Wir sprechen mit zahlreichen Bibliotheken auf der ganzen Welt", sagt eine Sprecherin. Die Geheimnistuerei kommt nicht von ungefähr. Die Konkurrenz Yahoo und Microsoft hat sich zur Open-Content-Alliance zusammengeschlossen, um selbst Millionen von Büchern zu erfassen. Gegenwind gibt es auch von Rechteinhabern, die Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen anstreben. Unumstritten ist dagegen Googles Projekt, Bücher mit abgelaufenem Urheberrechtsschutz als komplette Downloads anzubieten. Mit dabei: Goethes Faust - aus dem Buchbestand der Stanford-Universität."
-
Scheven, E.: Aktuelles zu den Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) : 6. u. 7. Ergänzungslieferung und deren Anwendung in der DNB (2010)
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- Content
- "6. Ergänzungslieferung der RSWK: Im Januar 2010 wurde die 6. Ergänzungslieferung der RSWK <http://www.d-nb. de/standardisierung/pdf/rswk_erg_6.pdf> veröffentlicht. Die 6. Ergänzungslieferung enthält insbesondere Änderungen an den Grundregeln in den §§ 13-15, die auf Ergebnisse der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung zurückgehen (http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/afs_prot.htm unter "Expertengruppe Sacherschließung - Arbeitsgruppen"). Das Ziel dieser Arbeitsgruppe war u.a., Empfehlungen zu erarbeiten, um mehr Material effizient in kürzerer Zeit erschließen zu können. Auch sollten den Bedingungen des Online-Retrieval stärker Rechnung getragen werden. Deshalb wurden in den RSWK die Regeln für die Anordnung der Schlagwörter in der Schlagwortfolge vereinfacht, die Regeln zur Permutation mit intellektuell vergebenen Permutationszeichen gestrichen und die Vorgaben, wann eine oder mehrere Schlagwortfolgen gebildet werden, ebenfalls vereinfacht. Das hat zu einer einheitlicheren Anwendung der RSWK in den Verbünden geführt. Nach § 13,3a RSWK wird nun der gesamte Dokumentinhalt als ein Ahema aufgefasst und durch eine Schlagwortfolge wiedergegeben, sofern eine zusammenfassende, unmissverständliche Beschlagwortung möglich ist. Die frühere Praxis, für Aeilthemen mehrere Schlagwortfolgen zu bilden, ist als Option nach § 13,3b weiterhin möglich. Um einheitliche Retrievalergebnisse zu gewährleisten, wurde das so genannte "Pleonasmusverbot" aufgehoben; d. h. ein geografischer Bezug, der im Schlagwort bereits verankert ist, wird in der Schlagwortfolge wiederholt (§ 13,2b). Anwendung der 6. Ergänzungslieferung in der DNB: Die Deutsche Nationalbibliothek wendet ab 1. April 2010 bei der verbalen Erschließung die in der 6. Ergänzungslieferung zu den RSWK vereinbarten Änderungen an.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass DNB die bisherige Praxis, für Teilthemen mehrere Schlagwortfolgen (früher: Schlagwortketten) zu bilden aufgibt und, soweit möglich, den Dokumentinhalt in einer Schlagwortfolge zusammenfasst (Anwendung von § 13,3a durch DNB). Ab 1. April entfallen auch die Permutationsmuster in den bibliografischen Daten der DNB. In der Schlagwortfolge werden die Schlagwörter formal nach den Indikatoren - p, g, c/k, t, s, z, f - angeordnet, es sei denn der Sinnzusammenhang erfordert eine Abweichung (vgl. § 14). Von der DNB vergebenen Schlagwortfolgen sollen künftig mehr als die bisher möglichen 6 Schlagwörter umfassen können (vgl. § 13,1 Anmerkung, üblicherweise sind bis zu 10 Schlagwörter pro Folge möglich). Die technischen Vorarbeiten im Katalogisierungssystem der DNB sind dafür aber noch nicht abgeschlossen. Alle genannten Änderungen in der Erschließungspraxis der DNB beziehen sich nur auf den Neuzugang. Von DNB bereits erschlossenes Aitelmaterial wird nicht gemäß den neuen Regeln umgearbeitet oder korrigiert. Das bezieht sich auch auf Auflagen. Neue Auflagen, die ab dem 1. April bearbeitet werden, werden nach der neuen Praxis erschlossen; die vorherigen Auflagen werden nicht rückwirkend korrigiert. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: 1. Pro Thema eine Schlagwortfolge (keine Parallelketten mehr); es wird in DNB § 13,3a angewandt. 2. Reihenfolge der Schlagwörter ist i. d. R. formal (p,g,c,k,t,s,z,f), es sei denn der Sinnzusammenhang erfordert etwas Anderes. 3. Keine intellektuell vergebenen Permutationsmuster mehr 4. Ein geografischer Bezug im Schlagwort wird in der Schlagwortfolge mit angegeben (vgl. § 13,2b; Wegfall des Pleonasmusverbots, als "Kibbuz-Regel" bekannt).
7. Ergänzungslieferung der RSWK: Die Revision der grundlegenden Paragrafen 13-15 in der 6. Ergänzungslieferung hat viele weitere Änderungen im Regelwerk nach sich gezogen, die in einer 7. Ergänzungslieferung nachgeführt werden. Das gesamte Regelwerk ist im Sinne der neuen Paragrafen 13-15 zu lesen und anzuwenden. Zukünftig gibt es keine nicht permutierenden Schlagwörter mehr. Die Anlagen 2 und 5 der RSWK entfallen, ebenso zahlreiche Paragrafen, die die Permutation der Schlagwörter in der Schlagwortkette regelten. Um das Gesamtregelwerk benutzbar zu halten, ist eine Veröffentlichung einer 7. Ergänzungslieferung notwendig. Um dies zu erreichen, wurde davon abgesehen, Sachverhalte, die umfangreiche Diskussionen in der Expertengruppe Sacherschließung erfordern würden, in der 7. Ergänzungslieferung unterzubringen. Das betrifft z.B. die komplexen Regeln zur Bildung von mehreren Schlagwortfolgen bei Epochenbegriffen und Sammlungen. Das Regelwerk enthält an diesen Stellen lediglich einen Verweis auf die DNB-Homepage (http:// www.d-nb.de/standardisierung/normdateien/swd_info.htm). Dort werden dann entsprechende Absprachen dokumentiert. Links: Gesamt-RSWK auf dem Stand der 7. Ergänzungslieferung urn:nbn:de:101-2010040913 7. Ergänzungslieferung urn:nbn:de:101-2010040900 6. Ergänzungslieferung urn:nbn:de:101-2009120709 Aktuelle Absprachen zu RSWK/SWD-Ahemen http://www.d-nb.de/standardisierung/normdateien/swd_info.htm Protokolle der Expertengruppe Sacherschließung http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/afs_prot.htm Protokolle der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung. http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/afs_prot.htm Abschlußbericht der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung http://wiki.bsz-bw.de/lib/exe/fetch.php?media=v-team:katalogisierung:normdaten: sacherschliessung:ag_strategie_sacherschliessung_abschlussbericht.pdf"
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Theiselmann, R.: Geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft : rechtliche Implikationen der digitalen Werkverwertung (2004)
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- Footnote
- Rez. in: ZfBB 52(2005) H.5, S.293-294 (E.W. Steinhauer): "Bibliotheken sammeln und erschließen elektronische Dokumente. Vor allem Hochschulbibliotheken bieten darüber hinaus auf ihren Servern digitale Publikationen an. Sie agieren als »elektronische Verlage«. In der Praxis ergeben sich dabei viele Rechtsfragen, die entmutigend komplex sind. Nicht nur Bibliothekare, auch Autoren sind unsicher, welchen Schutz die auf dem Server abgelegten Werke im Internet genießen. Hier verspricht die von Rüdiger Theiselmann 2003 eingereichte Kölner Dissertation Orientierung. Vorweg sei gleich gesagt: Theiselmanns Arbeit ist nicht für Bibliothekare und Betreiber Digitaler Bibliotheken geschrieben. Im Vordergrund stehen die ökonomisch bedeutenden Verwertungen im Bereich der Unterhaltungsmedien (Musik und Film).Verallgemeinert man aber diese Ausführungen, so bieten sie auch Bibliothekaren interessante Informationen. Theiselmann hat seine Arbeit in sechs Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel stellt er die Werkarten des digitalen Zeitalters vor und ordnet sie den gesetzlichen Typen geistiger Schöpfung zu. Besonders interessant sind die Ausführungen zur urheberrechtlichen Einordnung von Homepages. Hier können nicht nur einzelne Seiten als Werke geschützt sein, sondern auch die Website als Internetauftritt insgesamt mit ihren Verweisungen. Sie ist bei entsprechender Gestaltungshöhe ein Datenbankwerk nach § 411 UrhG (S.33-35). Konsequenterweise kann damit eine Seitenstruktur als solche urheberrechtlichen Schutz erlangen. Das sollte zur Vorsicht mahnen, den Aufbau von Bibliothekshomepages einfach von anderen Einrichtungen ohne deren Zustimmung zu übernehmen. Im zweiten Kapitel behandelt Theiselmann die Verwertungsrechte digitaler Werke. Er differenziert zwischen einer Offline-Nutzung,alsoder Digitalisierung, und einer Online-Nutzung, nämlich der Verbreitung im Internet. Bei der OfflineNutzung gilt: Digitalisierung ist eine Vervielfältigung im Sinn von § 16 UrhG. Das leuchtet ein. Komplizierter ist die Lage bei der Online-Verwertung. Theiselmann erörtert, ob der Urheber, wenn er Inhalte ins Netz stellt, nicht allen Lesern konkludent ein Nutzungsrecht einräumt bzw. auf seine Nutzungsrechte verzichtet. Das wird verneint (S.41-45). Könnte die Nutzung durch den Erschöpfungsgrundsatz nach §17 II UrhG erleichtert sein? Mangels einer Verkörperung lehnt Theiselmann im dritten Kapitel auch dies ab (S.75). Das überzeugt. Zweifelhaft ist jedoch die Ablehnung einer konkludenten Rechteeinräumung. Die meisten Urheber stellen ihre Werke ins Netz, damit sie genutzt werden. Man kann es sogar als widersprüchliches Verhalten werten, wenn ein Urheber bei frei zugänglichen Webseiten keine den technischen Möglichkeiten des Mediums adäquaten Nutzungsrechte einräumt. Das kann hier nicht vertieft werden. Deutlich wird aber, dass eine vernünftig betriebene Digitale Bibliothek die vorgehaltenen Dokumente mit eindeutigen Lizenzen versehen sollte. Das schafft Klarheit.
Folgt man nun Theiselmanns These, dass die User im Netz keine konkludenten Lizenzen haben und auch keine Erschöpfung eingetreten ist, ist es konsequent, die Nutzung der Netzinhalte allein an den gesetzlichen Schranken des Urheberrechts zu messen. Davon handelt das vierte Kapitel. Den Betrieb einer Digitalen Bibliothek wird man als fite-sharing einordnen können. Es liegt eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 1511 Nr. 2 i.V.m. § 19a UrhG vor (S. 52). Da der Urheber dem Einstellen seines Werkes in die Digitale Bibliothek zugestimmt hat, gibt es hier keine Probleme. Der Leser der elektronischen Publikation aber nimmt Vervielfältigungshandlungen im Sinn von § 16 I UrhG vor (S. 53). Ob er das darf, richtet sich mangels Lizenz und Erschöpfung nach den Schrankenregelungen in §§ 44a ff. UrhG. Da man davon ausgehen kann, dass die Werke in einer Digitalen Bibliothek legal eingestellt worden sind, wird man entgegen derfür Musiktauschbörsen im Internet von Theiselmann geäußerten Ansicht (S. 95f.) eine Anwendbarkeit von § 53 UrhG bejahen können. Eine Kopie ist zulässig. Allerdings zeigt auch diese Diskussion, wie wichtig es ist, klare Lizenzen für eine Digitale Bibliothek zu formulieren. Im fünften Kapitel wird die Vergütungspflicht für Geräte, die den Zugang zu digitalen Dokumenten eröffnen, erörtert und weitgehend bejaht. Auch der Internetzugang als solcher soll vergütungspflichtig sein (S. 113l. Das kann man zur Kenntnis nehmen. Entscheidend ist die Praxis der Verwertungsgesellschaften. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die in der Praxis sehr unsichere Frage nach dem anwendbaren Recht bei der Online-Nutzung wird im sechsten Kapitel dargestellt. Nach Theiselmann soll es entgegen anderer Ansichten nicht auf den Ort der Einspeisung bzw. des Server-Standortes ankommen, sondern bei nachträglich digitalisierten Printprodukten auf das Recht des Landes, in dem das Werk erstmals gedruckt erschienen ist (S.133f). Für Bibliotheken bedeutet dies, dass bei der Digitalisierung von Aufsätzen der eigenen Hochschullehrer aus amerikanischen Zeitschriften-ein nicht seltener Fall! - nicht deutsches, sondern amerikanisches Recht anzuwenden wäre. Bei reinen Online-Werken ist die Rechtslage noch schwieriger. Die Arbeit endet mit einer Forderung nach einem weltweiten Cyberlaw (S. 139f.). Den bibliothekarischen Leser lässt das alles etwas ratlos zurück. Vor allem die Frage des anwendbaren Rechts bei der Digitalisierung widerspricht der gängigen Praxis in den Bibliotheken. Hier wird wegen der regelmäßigen Ausrichtung auf Nutzer im Inland meist deutsches Recht zugrunde gelegt. Alles andere wäre in der Praxis nicht zu leisten. Und immerhin gibt es gewichtige Stimmen in der Literatur, die dieses Vorgehen decken (vgl. Bröcker/Czychowski/Schäfer, Praxishandbuch Geistiges Eigentum im Internet, München 2003, S.92-94). Insgesamt ist Theiselmanns Arbeit sehr informativ. Sie ist nicht bloß eine wissenschaftliche Monografie, sondern über weite Strecken eine gut lesbare Einführung in das schwierigeThema des Urheberrechts im Zeitalter des Internet. Die Formulierungen sind klar und verständlich. Reichlich finden sich Argumentationshilfen, um eine bestimmte Rechtspraxis in der Bibliothek zu begründen. Kritisch ist allerdings die magere Literaturauswertung zu sehen: Es gibt immer nur einen Beleg pro Zitat. Der Leser kann nicht erkennen, ob es sich bei den angeführten Meinungen um eine herrschende Ansicht oder eine vereinzelte Minderheitenposition handelt."
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Georgy, U.: ¬Der Wert von Information : Thesen zum Thema (2002)
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- "Möchte man den Wert von Information bestimmen, so ist es zunächst notwendig, sich über die Eigenschaften von Information Gedanken zu machen, die im folgenden in Auszügen skizziert sind: - (Digitale) Information ist eine Absatzleistung, die (fast) ausschließlich aus Dienstleistung besteht. Hierbei sei besonders darauf hingewiesen, daß Informationsdienstleistungen nicht ohne weiteres mit anderen Dienstleistungen vergleichbar sind. - Information verbleibt nach Weitergabe an einen Kunden oder Auftraggeber weiterhin beim Hersteller bzw. Dienstleister. Darin unterscheidet sich diese Dienstleistung ganz wesentlich von anderen, da die Mehrzahl von Dienstleistungen nicht ihren Besitzer wechseln kann. Bei vielen anderen Dienstleistungen, z. B. der Steuerberatung, können bei der Erstellung Erfahrungen und auch Wissen (an)gesammelt werden, die bei weiteren Mandanten wieder eingesetzt werden können, doch die individuelle Dienstleistung geht alleine an den Mandanten und müßte bei identischer Anforderung neu erstellt werden. Daraus resultiert unmittelbar eine weitere Eigenschaft: - Information kann in identischer Weise mehrfach weitergegeben bzw. verkauft werden. Hier weist Information eher einen Produkt- als Dienstleistungscharakter auf. - Information ist kein verderbliches Gut. Es schadet der Information nicht, wenn sie nicht konsumiert wird. Ebenfalls ist in vielen Bereichen das Alter der Information kein Kriterium für den Wert der Information. So sind im Patentsektor vielfach 20 Jahre alte Informationen ebenso wichtig wie Publikationen vom Vortag. - Information kann bevorratet werden, nicht jedoch die individuelle Beschaffung sowie die Erbringung der Informationsdienstleistung als solche. Damit nimmt Information wiederum eine Zwitterstellung zwischen Produkt und Dienstleistung ein. - Es ist nicht vorhersehbar, ob die gewünschte Information verfügbar ist. Sofern die gewünschte Informationsquelle dem Dienstleister oder Kunden nicht bereits bekannt ist, kann gegenüber dem Kunden keine zuverlässige Aussage darüber gemacht werden, ob die Information jemals erstellt worden ist oder ob sie sich aus anderen Informationsinhalten generieren läßt. - Es ist nicht sicher, ob die gewünschte Information beschaffbar ist. Es ist möglich, daß der Dienstleister auf die notwendigen Quellen keinen Zugriff hat oder daß sich innerhalb der durch den Kunden vorgegebenen Frist der Zugriff auf die Quellen nicht realisieren läßt. - Information kann unauffindbar sein, obwohl sie generell verfügbar ist. Zum einen können die gleichen Gründe wie zuvor genannt für die Nichtauffindbarkeit verantwortlich sein, es kann aber auch andere Gründe geben, die beispielsweise in der Qualität der Informationserfassung oder im Retrieval zu suchen sind. - Digitale Information kann in kürzester Zeit in die ganze Welt versandt werden. War früher der Informationsversand noch ein geschwindigkeitsbestimmender Schritt, so verlagert sich dieser zunehmend auf die Informationsbeschaffung. - Informationen können helfen, andere Ressourcen einzusparen oder optimiert einzusetzen und somit zur Gewinnsteigerung beitragen. Viele Produkte haben ohne Informationen keinen Wert, z. B. ein technisches Gerät ohne Bedienungsanleitung. Der Wert des Produktes ergibt sich hier erst durch die unmittelbare Kombination von Produkt und Information. Zurückkommend auf den Wert von Information bleibt festzustellen, daß der Wert von Information für jeden einzelnen eine individuelle Ausprägung aufweisen kann, d. h., daß der Wert von der Wertschätzung der Abnehmer abhängt. Zudem beinhaltet der Wert von Information zusätzlich eine zeitliche Dimension, denn der Wert kann vom Zeitpunkt abhängen, zu dem die Information erstellt, recherchiert/ermittelt, geliefert oder konsumiert wird.
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Ehlers, U.-D.; Becker, P.: "Didaktik!" : Interview (2005)
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- "FR: Sie plädieren dafür, die Qualität für E-Learning aus Sicht des Lernenden zu beurteilen. Wie soll das gehen? Ulf-Daniel Ehlers: Wir haben rund 2000 Personen nach ihren Erfahrungen mit E-Learning befragt. Anhand der Antworten wurden verschiedene Bereiche herausgearbeitet, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, ob E-Learning erfolgreich ist oder nicht. Was macht den Erfolg aus? Wichtig ist die Betreuung durch einen Tutor. Allerdings geht es hier nicht einfach nur darum, ob eine Betreuung angeboten wird oder nicht. Wir empfehlen, auch danach zu fragen, wie ein Kursteilnehmer sie sich wünscht, ob er sie etwa als Hilfe lediglich bei Fragen zum Stoff oder ob er eine Art Coaching will. Man muss den Lernenden genau das anbietet, was sie brauchen. Dann erhöht man die Chancen für den Lernerfolg. Wichtig ist aber auch die Art der Zusammenarbeit im Kurs. Welche weiteren Erfolgsfaktoren gibt es? Die Technik muss natürlich funktionieren und leicht zu bedienen sein. Darüber hinaus sind die Wünsche sehr individuell: Mancher möchte seinen eigenen Lernstand abspeichern können. Für einen anderen Nutzer ist das wiederum belanglos, weil er etwas anderes höher schätzt. Man darf sich an diesem Punkt aber nicht dem Irrtum hingeben, dass, nachdem zum Beispiel an der Software einer Lernplattform etwas verbessert worden ist, die Lernenden automatisch positiver über die Qualität des E-Learnings urteilten: Viel wichtiger für das Urteil der Kursteilnehmer ist die gute Didaktik. Das Primat der Didaktik ist entscheidend für den Erfolg. Was muss noch geschehen, damit E-Learning funktioniert? Wichtig ist die Gestaltung des Kurses. Auch hier sollte man die Lernenden und ihre Erwartungen einbeziehen. Genauso muss es transparente Informationen geben. Schließlich: Ein Anbieter sollte nachfragen, wie sich die Teilnehmer die Präsenzveranstaltungen wünschen, ob sie sich davon eine Kommunikation nur über den Lernstoff oder eher ein Beisammensein mit viel sozialem Austausch erwarten. Indem man diese individuellen Präferenzen beim Lernenden beachtet, verbessert man die Chancen auf einen Erfolg beim E-Leaming. Kann man nicht einfach sagen: Beim Lernen ist das gut, was der Konsument gut findet? Das funktioniert zwar bei den meisten Waren und Dienstleistungen. Bildung aber ist dafür zu komplex. Zum Beispiel: Wer ist bei einer Weiterbildung der Konsument - die Firma, die den Kurs bezahlt, oder derjenige, der ihn besucht? Wen also müsste man nach seiner Einschätzung befragen? Außerdem: Ein Erfolg in der Weiterbildung stellt sich aus Sicht des Unternehmens erst mit dem Wissenstransfer ein; der Transfer aber findet erst nach dem Seminar statt, also außerhalb der Bildungsmaßnahme. Wie soll man hier Qualität ermitteln? Noch eins: Es reicht nicht aus, einfach nur einen Teilnehmer zu befragen, was er von einem Kurs hält. Dabei kann man nämlich sein blaues Wunder erleben: Die Ergebnisse können sehr unterschiedlich sein - je nachdem, ob man den Lernenden vor oder nach der Prüfung fragt. Wie beurteilen Sie dennoch die Qualität aus der Sicht der Lernenden? Wir fragen bei den Lernenden nicht einfach ein Urteil über einen Kurs ab. Vielmehr empfehlen wir, schon in der Vorbereitung die Teilnehmer zu befragen, wie diese es am liebsten hätten. Wenn man das umsetzt, werden die Chancen auf einen Lernerfolg erheblich verbessert. Bisher hingegen hieß es immer: Wozu soll ich meine Schüler fragen, wie sie sich das Lernen wünschen? Die wissen das doch gar nicht. Wir sagen: die wissen das sehr wohl. Wie wollen Sie ihre Konzepte in die Praxis umsetzen? Wir sind unter anderem dabei, einen europäischen Verband für Qualität im E-Learning und das Gütesiegel E-Learning zu gründen. Damit möchten wir auf einer breiten Basis Lernende informieren und Anbieter beraten."
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Röttgers, J.: Suchen statt sortieren : Google erfindet herkömmliche Mailsoftware für das Web neu, und die Konkurrenz wird nervös- Gmail im Praxistest (2004)
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- "Überquellende E-Mail-Postfächer dürften bald der Vergangenheit angehören. Nicht weil die Zahl der eingehenden Nachrichten sinkt - der Speicherplatz wird größer. So stellt der Portal-Anbieter Yahoo seinen Nutzern 100 Megabyte zur Verfügung, bislang waren es knapp bemessene sechs Megabyte. Kunden des US-Internetzugangs bekommen sogar ganze zwei Gigabyte - ein derart großzügiges Angebot ist einzigartig. Die deutliche Aufstockung kommt nicht überraschend. Yahoo reagiert auf den neuen Gmail-Dienst von Google mit einem satten Tausend-Megabyte-Speicher. Das Projekt steckt zwar noch in der Testphase; Interessierte können nur mit persönlichen Einladungen teilnehmen. Doch schon jetzt befürchten Webmail-Anbieter, die Firma Google könnte mit Gmail ähnlich dominant werden wie mit ihrer Suchmaschine. - Yahoo und Web.de ziehen nach Wie Yahoo reagieren andere Anbieter vorsorglich mit Speicher-Geschenken. So bestätigt die deutsche Firma Web.de auf Anfrage, den Nutzern ihres kostenlosen FreemailDienstes ebenfalls bald mehr Platz für ihre Post zur Verfügung zu stellen. Für Firmen wie Web.de, GMX oder auch Lycos ist ein solcher Schritt nicht ohne Risiko. Reichlich Platz gab es dort bisher nur für zahlende Kunden. Dabei dient der Extra-Speicher als eine Art Köder, um den Nutzer für weitere Bezahlofferten zu begeistern. Wer erst einmal fünf Euro pro Monat für den Mail-Zugang ausgibt, wird eher auf die kostenpflichtigen DSL-, SMS- oder Telefondienste des jeweiligen Anbieters zugreifen, so die Hoffnung. Google dagegen setzt auf ein Geschäftsmodell, dass ganz auf Werbung aufbaut. Gmail-Kunden bekommen neben ihren E-Mails kontext-abhängige Textanzeigen eingeblendet, wie sie auf Google-Suchseiten erscheinen. Um so viele Anzeigen wie möglich einblenden zu können, setzt Google komplett auf einen Web-basierten Zugriff. Anbieter wie GMX oder Web.de erlauben ihren Kunden dagegen, Post auch mit Software wie Outlook oder Apple Mail auf den eigenen Computer zu übertragen. Gmail versucht dagegen, die Funktionen eines E-Mail-Programms im Web neu zu erfinden. Dazu gehören etwa Tastaturkürzel zur schnellen Bedienung. Die Oberfläche selbst ist Google-typisch schlicht und funktionell. Gmail verzichtet zudem fast vollkommen auf Sortierfunktionen. Während andere Anbieter auf Filter und Ordner setzen, um den Überblick zu erleichtern, wirft Gmail alle Nachrichten in ein einziges Fach. Dort lassen sich bestimmte Briefe mit Google-Suchtechnik aufspüren - was selbst bei Tausenden Nachrichten nur Sekundenbruchteile dauert. Nicht weit verbreitet ist bislang das Prinzip der Konversationen: E-Mails, die sich aufeinander beziehen, stellt Google gemeinsam dar. Reagiert jemand auf eine Nachricht, befindet sich die Antwort immer unter dem Original. Längere Briefwechsel bleiben übersichtlich, weil gelesene Beiträge automatisch ausgeblendet werden. Am meisten Schlagzeilen macht Gmail freilich mit seinen Werbeeinblendungen. Um die Anzeigen zielgruppengerecht auszuliefern, durchsucht Google die Mails nach Stichworten. Schwärmt ein Freund etwa detailliert über seinen neuen Computer, bekommen Gmail-Nutzer ein paar Anzeigen für ähnliche Modelle eingeblendet. Datenschützer sehen darin empfindlichen Eingriff in die Privatsphäre. Eine kalifornische Senatorin entwickelte sogar ein Gesetz, dass Googles Rechte im Umgang mit den Daten seiner Nutzer einschränken soll. Der kalifornische Senat hat schon zugestimmt, nun ist das Parlament des Bundesstaats am Zuge. Die in San Francisco ansässige Netz-Bürgerrechtsorganisation EFF kritisiert das Gesetz jedoch als un angebracht. Sprecherin Cindy Cohn sagt: "Das Problem sind nicht Google oder andere E-Mail-Anbieter, sondern die unvollständigen und widersprüchlichen DatenschutzGesetze der USA." Statt allein Google in die Pflicht zu nehmen, sollten die Rechte der Nutzer grundsätzlich aufgewertet werden - auch gegenüber Daten sammelnden staatlichen Stellen."
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Jäger, K.: Seele gesucht (2001)
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- "Wer angestrengt nachdenkt, zermartert sich das Hirn, heißt es. Das Gehirn produziert aber nicht nur die Gedanken, sondern auch denjenigen, der diese Gedanken denkt: mich. Davon geht jedenfalls die Neurophilosophie aus. Dieser jungen philosophischen Richtung zufolge produziert das Gehirn seine Seele, also das IchBewusstsein im Menschen. Ihr naturwissenschaftliches Pendant, die Neurobiologie, ist auf dem besten Wege dazu, die komplizierten Vorgänge, die die Seele hervorbringen, an echten Gehirnen experimentell nachzuweisen. Skeptiker werfen den Hirnforschern jedoch vor, fälschlicherweise von chemischen Hirnprozessen auf das Bewusstsein zu schließen. Der Neurophilosoph Thomas Metzinger, Professor für theoretische Philosophie an der Universität Mainz, charakterisiert das erlebte Ich-Gefühl als ein "Resultat von Informationsverarbeitungsvorgängen im zentralen Nervensystem" Diese Vorgänge erschaffen das Ich quasi als virtuelles Organ. Eine zentrale Eigenschaft des Ich ist es, nicht zu bemerken, dass das Gehirn es produziert. Es verleugnet seinen eigenen Hersteller konsequent. Deshalb hat das Ich den Eindruck, die Welt um sich herum direkt mit seinen Sinnesorganen wahrzunehmen und seine eigenen Gedanken zu produzieren. Es hält sich für den großen Steuermann des Körpers, für die oberste Kontrollinstanz von Denken, Planen und Handeln. Neurobiologen haben herausgefunden, dass nicht bewusstseinsfähige Hirnareale wie die Basalkerne und der Thalamus das Ich-Bewusstsein steuern. Aus ihnen kommen die Signale dafür, dass wir beispielsweise willentlich den Arm heben.,Professor Gerhard Roth, Neurobiologe am Hirnforschungszentrum der Universität Bremen, ist es gelungen, experimentell nachzuweisen, dass die willkürlichen Handlungen auf "Einflüsterungen des Unbewussten" zurückgehen. "Der Willensakt tritt auf, nachdem das Gehirn bereits entschieden hat, welche Bewegungen es ausführen wird", so der Hirnforscher. Dies ist das Ergebnis einer Reihe von Experimenten, bei denen die Testperson möglichst schnell einen linken oder rechten Knopf drücken musste, je nachdem, welches Hinweiszeichen leuchtete. Bildgebende Messverfahren machten Hirnaktivität sichtbar. Diejenigen Hirnareale, die unbewüsste Handlungen produzieren, waren immer einen Tick vor denen aktiv, die das Bewusstsein herstellen. Zuständig für die Bewusstseinsproduktion ist die Hirnrinde. Sie sieht aus wie das Innere einer Walnuss und liegt auf den anderen Hirnteilen wie eine Perücke auf dem Kopf. Das Ich-Gefühl kommt aus dem vordersten Teil der Hirnrinde, der präfrontalen Cortex. Dieses Ich-Zentrum ist beim Kleinkind im Alter von etwa drei Jahren ausgereift. Erst dann, so Roth, "lässt das menschliche Kind seine nicht menschlichen Primatengenossen hinter sich".
Der Säugling hingegen hat noch kein Ich-Bewusstsein und wird wie die Affenbabys von seinen Wahrnehmungen, Emotionen und automatischen Bewegungsmustern regiert. Bewusstsein entsteht, indem unterschiedliche Hirnareale etwa 40-mal pro Sekunde ihre Aktivitäten in die Hirnrinde projizieren. Das Ich-Zentrum bündelt die Einzeleindrücke zu einem einheitlichen Gesamtbild, das wir als Ich-Erlebnis wahrnehmen. Meistens haben wir nur ein Ich. Aber unter unaushaltbaren Lebensbedingungen, oft in Verbindung mit sexuellem Missbrauch, versucht das Gehirn, den Leidensdruck mit einem Trick zu lindern. Anstelle eines Ichs bildet es mehrere iche in seinem Körper aus, auf die es die Last verteilt. Diese Ich-Störung fasst die Psychologie unter dem Begriff Multiple Persönlichkeit zusammen. Von ihrem Ziel, eine exakte Bewusstseinslandkarte des Gehirns erstellen zu können, sind die Neurowissenschaftler noch weit entfernt. Es sei aber nur noch eine Frage der Zeit. Dann, so meint Neurophilosoph Metzinger ist das "subjektive Erleben ein Naturphänomen wie viele andere, ein Phanomen von großer Schönheit und Tiefe, aber eben auch ein entzaubertes Phänomen, eines, das uns keine prinzipiellen Rätsel mehr aufgibt. Dann würde der klassische Begriff der Seele endgültig zu einem leeren Begriff". Die Messverfahren zur biologischen Entschlüsselung der Seele haben sich im letzten Jahrzehnt erheblich verfeinert. Die Positronenemissionstomographie (PET) beispielsweise ist ein bildgebendes Verfahren, mit dessen Hilfe die Stoffwechselvorgänge im Gehirn sichtbar gemacht werden. Die Forscher spritzen in das Blut der Testperson eine schwach radioaktive Substanz. Dann löst der Proband eine bestimmte Aufgabe. An seinem Kopf sind Elektroden befestigt. Diese machen die dabei ablaufenden Hirnaktivitäten auf einem Computerbildschirm sichtbar. Die Neurobiologen gehen davon aus, dass in denjenigen Hirnarealen, die an der Lösung der Aufgabe beteiligt sind, der Stoffwechsel höher ist als in anderen Hirnbereichen. Diese Areale hebt das Monitorbild hervor. Kritik an diesem Verfahren übt der Kölner Philosophieprofessor Günter Schulte.
Er gibt zu bedenken, dass die Grundannahnie, der Hirnstoffwechsel sei bei bewusster Hirntätigkeit erhöht, nicht bewiesen ist. Genauso gut könnte es sein, dass die Hirnzellen sich so auf die nächste Aufgabe einstellen und den Abfall einer früheren Arbeit beseitigen. Dann würde der Stoffwechsel nicht die bewusste Bewältigung einer Aufgabe anzeigen, sondern genau umgekehrt, das Yergessen, Loschen einer Information bewirken". Schultes Kritik setzt an einem. Grundproblem der Naturwissenschaften an, das sie selbst "explanatory Gas'' nennen. Diese Erklärungslücke besteht darin, dass objektive Beobachtungen nicht mit dem Innenleben einer Person gleichzusetzen sind. Auch wenn die biochemischen Hirnprozesse bis ins Detail erforscht sein sollten, sagen sie nichts über die Inhalte subjektiven Erlebens aus. Für Schulte ist "das Objektive nur eine Seite der Welt; ich selbst bin auf der anderen" Er wirft der Neurobiologie vor, zwar die physischen Bedingungen der Seele erforschen zu können. Daraus folge aber nicht automatisch, dass die Seele auch etwas Physisches sei. Schon im vorigen Jahrhundert wies der Philosoph Arthur Schopenhauer auf das Hirnparadox hin. Danach ist das Gehirn, das der Hirnforscher objektiv untersucht, allein das Produkt seiner Vorstellung. Das erforschte Hirn gehört nämlich zu seiner eigenen, hirnproduzierten Wirklichkeit. Schulte bezeichnet deshalb die Hirnforschung auch als "Neuromythologie" Sie erzähle Geschichten, die die Seele erklären sollen. So betrachtet, erfüllt die Hirnforschung eine religiöse Funktion. Sie bietet ein Erklärungsmodell für die menschliche Existenz. Der Glaube an sie wirkt beruhigend, aber auch betäubend. Wer an den Hirnmythos vom Ich glaubt, dem springt vielleicht nicht ab und an die blitzartige Erkenntnis von der Ungeheuerlichkeit des eigenen Daseins in den Nacken. Für den Existenzialisten Schulte sind die großen Fragen wie die nach der Seele nicht dazu da, "um beantwortet zu werden. Wir bedürfen ihrer Ungewissheit, um geistig lebendig zu bleiben", lautet sein Credo."