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  1. Szczypiorski, A.: Kant, Voltaire und die kleinen Jungs aus dem Internet : die Informationsgesellschaft und die Dummheit im zwanzigsten Jahrhundert (1996) 0.29
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    Abstract
    Globale Vernetzung und virtuelle Realität waren Goethe, Voltaire und Kant nicht zu Diensten; sie konnten ihren Informationsbedarf nicht per Maus-Klick befriedigen: von der großen weiten Datenwelt war die Welt damals noch weit entfernt. Doch waren die Denker deshalb dümmer als jene Kinder, die heute im Internet surfen? Der polnische Schriftsteller Andrzej Szczypiorski hat sich bei einem Forum der Europäischen Union zur Informationsgesellschaft in Prag mit dem Thema befaßt
  2. Vise, D.A.; Malseed, M.: ¬Die Google-Story (2006) 0.21
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    Abstract
    Wenn Larry Page und Sergey Brin irgendwo auf der Welt auf eine Bühne klettern, ist Ausnahmezustand. Längst sind die Erfinder von Google, die erfolgreichste Suchmaschine im Internet, Popstars geworden, scheinbar unzerstörbare späte Kinder der New Economy, deren Geist sie mit dem grandiosen Siegeszug ihres Produkts retteten über den Niedergang der zahllosen Internet- und Start-up-Träume, die zu Beginn des Jahrtausends zerplatzten. Eigentlich wollten die beiden netten Jungs nur eine etwas funktionstüchtigere Suchmaschine für ihre Universität basteln. Doch was 1997 in Stanford Studenten, Lehrern und Verwaltungsangestellten unter Google zur Verfügung stand (Google, eigentlich Googol, ist der mathematische Begriff für eine Riesenzahl, Brin und Page hatten ihn versehentlich falsch geschrieben), wuchs nach der Firmenausgründung in kürzester Zeit in den virtuellen Himmel. Mitte 2000 bereits erledigte Google 15 Millionen Suchanfragen pro Tag, nur 10.000 waren es noch Mitte 1998 gewesen. Anfang 2001 kletterte die Zahl auf 100 Millionen Suchanfragen pro Tag, 10.000 pro Sekunde. Nach dem Börsengang im August 2004 wurde Google milliardenschwer. Im Sommer 2005 besaß jeder der Firmengründer ein Reinvermögen von mehr als zehn Milliarden Dollar. Heute ist "googeln" als Verb im Duden aufgenommen, ebenso wie sich "to google" im angelsächsischen Sprachraum etabliert hat. In der Google-Story zeichnen der Pulitzer-Preisträger David A. Vise und Mark Malseed den ebenso spannenden wie wechselhaften Aufstieg der Google-Erfinder nach. Eine wahre Heldenstory -- und an manchen Stellen zu dick aufgetragen, insbesondere dann, wenn der Suchmaschine "menschliche Eigenschaften" zugesprochen werden. Aber es ist durchaus spannend zu verfolgen, wie zwei amerikanische Jungs innerhalb von nur fünf Jahren mit einem kalifornischen Studentenprojekt die globale Informationskultur umzustülpen vermochten. Zumal Vise und Malseed die Schwierigkeiten des Unternehmens mit Datenschutz und Copyright, mit Wettbewerbern und Konkurrenten nicht verschweigen. Und wer dazu noch die 23 Google-Suchtipps mitstudiert, wird nach der Lektüre noch leichter durchs Internet navigieren.
    Issue
    Aus dem Amerikan. von Bernd Rullkötter und Friedrich Griese.
  3. feu: ¬Die Verbindung steht (2002) 0.15
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    Content
    "Hallo? Professor Großgeist, sind Sie dran? Ja, hier ist Altfaul, war in Ihrem Hauptseminar Life Science. Ich rufe aus Ibiza an, sind doch Semesterferien. Und, wie geht's so im spartanischen Arbeitszimmer am Institut? Haha: Dauerregen auf dem Campus? Tut mir echt Leid. Aber ich muss mich kurz fassen, die Handygebühren, Sie verstehen. Ja also, das mit dem Versprechen, unsere Hochschule Niederrhein sei jetzt bundesweit die erste Hochschule, die uns Studis ermöglicht, die Klausurnoten über WAP-Handy abzufragen, also das klappt bei mir nicht. Wie bitte? Ja, Display ist tadellos. Die WAP-Internetadresse habe ich auch richtig eingegeben, ja klar. WAP-Server, Kennung, Passwort, alles schon gecheckt. Die Software kommt vom Hochschulinformations-System aus Hannover? Ehrlich? Die sorgt für die Verbindung zur Datenbank an unserer Hochschule? Ist ja irre. Funktioniert bei meinem Teil aber irgendwie nicht. Wie bitte? Vielleicht rechnungssäumig? Also Herr Professor, ich bitte Sie. Das ist nun wirklich ein alberner Einwand. War schon so gespannt auf die Noten, die neuesten Ergebnisse sollen ja immer ganz oben auf der eigenen Notenliste stehen, damit man nicht so viel am Handy rumdrücken muss. Könnte es nicht sein, dass die acht Jungs aus dem Wahlpflichtfach Planung und Gestaltung von Robotik-Anwendungen bei Ihrem Kollegen Professor Helwig rumgefingert haben? Da ging es doch um automatische Montage von Mobiltelefonen, um Simulation, Schwenkbewegungen von Robotern und so. Hab' den Artikel gelesen. In der brandneuen Ausgabe unseres Hochschul-Reports. Und am Ende piepst das Handy, ja genau so lautete die Überschrift. Ich verwette mein Mensa-Chip, dass die was getrickst haben. Oder vielleicht mag uns die Landesregierung ja nicht mehr und hat uns den Geldhahn zugedreht. War 'n Scherz. Also wie nun? Die Klausurnote kann ich auch weltweit von jedem PC mit Internetzugang aus abfragen? Mmh, ist ja IT mäßig nicht so supergünstig aufgerüstet hier am Strand. Komme so auf die Schnelle nicht an einen Laptop dran. Ach, wie bitte? Sie haben die Listen auch vor sich liegen? Und? Waas, mangelhaft? Kann nicht sein. O weia. Nachprüfung? Schon am Dienstag? Da muss ich erst mal den nächsten Billigflug raussuchen. Geht ja auch über WAP. Ich rufe später noch mal an. Vielleicht."
  4. Schnelling, H.M.: Shakespeare im Schlagwortkatalog : Vergleichende Untersuchungen anglo-amerikanischer und deutscher Praxis verbaler Sacherschließung (1983) 0.11
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    Content
    Teilw. zugl.: Köln, Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen, Hausarbeit zur Laufbahnprüfung für den Höheren Bibliotheksdienst
    LCSH
    Subject headings / Literature
    Subject headings / Shakespeare, William, 1564 / 1616
    Subject
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  5. Görnitz, T.; Görnitz, B.: ¬Der kreative Kosmos : Geist und Materie aus Information (2002) 0.11
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    Footnote
    Rez. in: Spektrum der Wissenschaft. 2003, H.10, S.95-96 (S. Stier): "Die Quantentheorie ist die erfolgreichste naturwissenschaftliche Theorie. In keinem einzigen Fall sind ihre Vorhersagen bisher mit den experimentellen Ergebnissen in Widerspruch geraten, und mit enormer Genauigkeit beschreibt sie Phänomene im Bereich der Elementarteilchen, Atome und Moleküle, aber auch im makroskopischen Bereich. Kann diese Theorie auch einen Beitrag zur Erklärung des menschlichen Geistes liefern? Bisher sind derartige Theorien eher als Kuriositäten einzustufen. Die prominenteste stammt von Roger Penrose: Be wusstsein entstehe in den das Gehirn durchziehenden »Mikrotubuli« durch bestimmte informationsverarbeitende Prozesse, die der Auswertung »nicht berechenbarer Funktionen« im Sinne der Mathematik entsprechen und daher für Computer prinzipiell nicht durchführbar sind (siehe die Rezension in Spektrum der Wissenschaft 8/1996, S. 118). Dazu postuliert Penrose eine erweiterte Theorie, in der im Gegensatz zur heutigen Form der Zufall keine Rolle mehr spielt und die auch die seit langem gesuchte Quantentheorie der Gravitation umfasst. Nur dem Ruhm des genialen Wissenschaftlers und Autors Penrose dürfte es zu verdanken sein, dass diese Theorie überhaupt ernsthaft diskutiert wird. Dagegen müssen Thomas Görnitz, Professor für Didaktik der Physik in Frankfurt am Main, und Brigitte Gör nitz, Psychotherapeutin und Dozentin in der Erwachsenenbildung, keinen Ruhm zu Hilfe nehmen, sondern können sich ganz auf die Kraft ihrer Argumente verlassen. Ihre grundlegende Annahme ist: Die allem Sein zu Grunde liegende »Substanz« ist »Information«; sie unterliegt den Gesetzen der Quantentheorie. Fundamental sind demnach nicht bestimmte materielle Einheiten wie etwa Elementarteilchen, sondern das, was unterschieden werden kann. Insbesondere sind geistige Zustände und Materie nur zwei Erscheinungsformen derselben Ur-Sache: »Die Gedanken sind so real wie die Atome«, lautet einer der Kernsätze des Buches. Information wird hier zunächst in ihrem alltäglichen Sinne verstanden: Sie ist »etwas, von dem es nicht prinzipiell unmöglich erscheint, dass es gewusst werden könnte«, und ist nur denkbar zusammen mit einem Begriff oder einer Struktur, deren Bestimmung sie dient. In der einfachsten Form geschieht dies durch jaNein-Entscheidungen, die im Computer durch Bits dargestellt werden. Diese »klassische« Information beruht auf Fakten, ist also das Ergebnis tatsächlicher Ereignisse und wird durch die klassische Physik beschrieben. Nun ist es notwendig, in einigen Bereichen der Natur von der klassischen Physik zur Quantentheorie überzugehen. Dem entspricht ein Übergang zur »Quanteninformation«, welche die zukünftigen Möglichkeiten von Quantenobjekten beschreibt. Eine dieser Möglichkeiten wird zufällig durch ein irreversibles Ereignis, zum Beispiel eine Messung, zu einem Faktum, also zu klassischer Information.
    Die Autoren betonen, dass weder die klassische Information noch die Quanteninformation allein eine vollständige Beschreibung der Wirklichkeit liefern können. Nötig sei vielmehr das »gegenseitige Bedingen und Auseinander-Hervorgehen« von Fakten und Möglichkeiten, was sie als »Schichtenstruktur von klassischer Physik und Quantenphysik« bezeichnen. Da die Autoren von der Universalität der Information ausgehen, vermuten sie genau diese Schichtenstruktur auch als Grundlage der Informationsverarbeitung im Gehirn. Entscheidend sei nicht der Unterschied zwischen dem Unbewussten und dem Bewussten, die beide nur eine Form von Information seien, sondern zwischen der klassischen und der Quanteninformation. Das Selbsterleben habe nun neben dem Zugang zu Fakten auch Zugang zu Quanteninformation: »Denkendes Selbst erleben bildet einen individuellen Quantenprozess, der in seinem Kern bis zum Tod des Lebewesens nicht klassisch wird.« Damit überschreiten die Autoren in einem wesentlichen Punkt das heutige Verständnis der Quantentheorie, demzufolge einem Beobachter der Zugang zur Quanteninformation stets versagt ist, da diese durch eine Messung stets zerstört wird. Quanteninformation beschreibt alle zukünftigen Möglichkeiten eines bestimmten Quantenzustands zugleich, samt deren Veränderungen in der Zeit. Die Autoren sehen hierin eine Erklärung für die Assoziativität des Denkens und die »Nichtentschiedenheit« des Unbewussten. Aber gibt es in unserem Bewusstsein tatsächlich das gleichzeitige Erleben einander ausschließender Möglichkeiten? Dies scheint zunächst wenig plausibel, erleben wir unser Denken doch als grundsätzlich sequenziell, auch wenn wir rasch zwischen den verschiedensten Gegenständen wechseln und dabei mehrere Aspekte dieser Gegenstände im Auge behalten können. Aber auch wenn tiefergehende Introspektion gewisse Aspekte von Parallelität aufzeigen mag, droht hier doch die Schlussfolgerung, dass der Zugang zur Quanteninformation nur ein vermittelter ist, was die ursprüngliche Annahme in Frage stellen würde. Dies bedürfte umso mehr der Klärung, als die Autoren argumentieren, die enorme Geschwindigkeit des Gehirns bei der Lösung komplexer Aufgaben sei nur durch das gleichzeitige Durchdenken aller Möglichkeiten zu erklären: die einem Quantencomputer inhärente Parallelverarbeitung.
    Durch die Bildung von neuen, räumlich ausgedehnten Quantenzuständen aus ursprünglich getrennten Zuständen könne schließlich zum einen das »Bindungsproblem« der Hirnforschung gelöst werden, wie nämlich Informationen über ein Objekt an unterschiedlichen Orten im Gehirn zusammengefasst und als Einheit erlebt werden können. Zum anderen enthielten solche kombinierten Quantenzustände die Antworten auf gänzlich neue »Fragen«. Diese Antworten könnten bei Feststellungen oder Entscheidungen zu Fakten werden, die in den Ausgangszuständen gar nicht enthalten waren. So könne im Rahmen der Quantenphysik tatsächlich Neues entstehen. Wie der Titel andeutet, geht das Buch über die hier geschilderten Aspekte hinaus. Es verankert den universellen Informationsbegriff in der Kosmologie, nach dem Vorbild Carl Friedrich von Weizsäckers, dessen Ure in der heutigen Terminologie zu Quantenbits geworden sind, und zeichnet die Evolution der Information von der Strukturbildung in der Natur bis zur Schaffung von Bedeutung in Gehirnen nach. Gleichzeitig sucht es in den Arbeiten von Sigmund Freud und Carl Gustav Jung nach Analogien zur Quantentheorie, versucht etwa das »kollektive Unbewusste« Jungs mit der Quanteninformation im Unbewussten in Beziehung zu setzen. Das Buch ist für einen breiten Leserkreis geschrieben und auch tatsächlich geeignet. Seine Stärke liegt darin, dass es aus einer tiefen Kenntnis der Quantentheorie heraus entstanden ist und deren Möglichkeiten konsequent weiterdenkt. Wenn man dabei auch nicht jedem Argument folgen oder jede Analogie für plausibel halten mag, so ist doch insgesamt ein konsistenter Rahmen geschaffen, der sogar experimentell - durch Introspektion - überprüft werden kann, noch bevor zukünftige Messmethoden Quantenzustände in Gehirnen nachweisen können. Eine wesentliche Frage wird dann sein, ob es im Gehirn makroskopisch ausgedehnte Quantenzustände gibt. Dies dürften viele Physiker bezweifeln. Die Autoren vermuten vor allem Photonen, also elektromagnetische Felder, als Träger von Quanteninformation. Damit haben sich die Autoren nichts weniger vorgenommen als eine Lösung des notorischen Leib-Seele-Problems: Ist alles Denken Folge physiologischer Prozesse und wegen deren Determiniertheit die erlebte Freiheit des Geistes eine Illusion, oder muss man zu einem nichtkausalen Dualismus zwischen Geist und Materie übergehen? Die meisten Naturwissenschaftler wählen die erste Alternative, einige wenige die zweite - und die Autoren eine dritte. Sie erklären die Information zur primären Substanz, räumen Gedanken und anderen erlebten Zuständen denselben Status ein wie materiellen Einheiten; die Kausalität bleibt erhalten, indem die Quantenmechanik zur grundlegenden Theorie der Information erhoben wird. Damit können nicht nur körperliche Zustände zur Ursache von Gedanken werden, sondern insbesondere auch Gedanken körperliche Zustände verursachen. Gibt es in diesem Rahmen eine Chance für die Freiheit des Denkens und Wollens? Die Autoren sehen sie in dem Wechselspiel von durch Fakten bestimmter Notwendigkeit und dem neue Möglichkeiten eröffnenden Zufall, wie es in der Schichtenstruktur von klassischer und Quantenphysik vorgeprägt sei. Diese Antwort vermag zwar noch nicht zu überzeugen. Vermutlich ist es aber auch gar nicht die Aufgabe der Naturwissenschaft, die Freiheit des Menschen zu erklären oder zu beweisen. Die Autoren sprechen deshalb auch nur von einem Rahmen, der Freiheit innerhalb einer naturwissenschaftlichen Weltbeschreibung zu denken erlaube. Die Schaffung dieses Rahmens, der mit der Lösung des Dilemmas zwischen Subjektivität und Kausalität zusammenhängt, ist die wesentliche Leistung dieses außergewöhnlichen Buches."
  6. Schneider, K.: Über den Musik-Thesaurus und die inhaltliche Erschliessung von Musik (1996) 0.10
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    Abstract
    Lecture given at the AIBM conference, Karlsruhe, Sep 95. The thesaurus appeared 1st in 1982, produced according to DIN standard 1463. This standard is largely adhered to, with 2 deviations: the controlled vocabulary is rather universal, covering more than 1 musical field, and descriptors are used as systematic collection points, with non-decriptors as subordinate headings. The 1994 edition has widened its contents range. There are still problems with ambiguity of headings and titles
  7. Oberhauser, O.: Inhaltliche Erschließung im Verbund : Die aktuelle Situation in Österreich (2013) 0.09
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    Abstract
    Der Beitrag zeichnet ein aktuelles Bild der inhaltlichen Erschließung im Österreichischen Verbundkatalog, insbesondere in quantitativer Hinsicht. Um den Entwicklungsverlauf zu illustrieren, werden dazu Daten von 2005 bis 2013 präsentiert. Im Detail geht es um die verbale Sacherschließung durch RSWKbasierte Schlagwortfolgen und englischsprachige Subject Headings, sowie die klassifikatorische Erschließung mittels Basisklassifikation, Dewey Dezimalklassifikation und Regensburger Verbundklassifikation. Im Zusammenhang mit der Basisklassifikation wird auch von Anreicherungsprojekten mittels Konkordanzen und Datenübernahmen berichtet. Ausserdem werden Neuerungen bei der Suche und Anzeige klassifikatorischer Sacherschließungselemente in den Rechercheinstrumenten des Verbundes dargestellt.
    Source
    Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 66(2013) H.2, S.231-249
  8. Büssow, J.; Tauss, J.; Scheithauer, I.; Bayer, M.: ¬Ein Kampf gegen den Rechtsextrimismus - oder gegen das Internet? : Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow und der Medienexperte Jörg Tauss (beide SPD) streiten über Sperren und Filter für das Web (2002) 0.09
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    Content
    "Herr Büssow, Sie haben nordrhein-westfälische Internetfirmen, die Surfern den Onlinezugang ermöglichen, angewiesen, bestimmte Webseiten zu sperren. Warum? - Büssow: Nach dem Mediendienste-Staatsvertrag sind wir verpflichtet, bei Angeboten einzugreifen, die das Strafgesetzbuch verbietet - Volksverhetzung etwa oder Diskriminierung von Minderheiten. Provider, die die Technik zum Anbieten von Seiten bereithalten, haben zwar eine stärkere Verantwortung als Firmen, die ihren Kunden den Weg ins Netz ermöglichen. Aber viele nationalsozialistischen Seiten liegen in den USA Dort sind sie erlaubt, weil sie unter das US-Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Bei uns sind sie strafbewehrt. In diesen Fällen bitten wir die Zugangsprovider, die Seiten zu sperren. - Das Bitten klingt so freundlich. - Büssow: Ja, erst einmal ist es auch freundlich. Viele Provider folgten uns zunächst. Dann kam der Eco-Verband und sagte, Zugangsanbieter hätten nur die Funktion von Briefträgern - und die seien nicht für den Inhalt von geschlossenen Briefen verantwortlich, sondern hätten nur den Transport vorzunehmen. Aber es handelt sich hier nicht um geschlossene Briefe. Manche halten uns vor, wir dürften im globalen Netz eine globale Kommunikation nicht verhindern. Das würde bedeuten, dass wir im Internet einen anderen Rechtszustand haben als offline. Wir müssten dann ins Strafgesetzbuch schreiben: Diese Bestimmung, Volksverhetzung etwa, gilt nicht im Internet. Das hat der Deutsche Bundestag bislang aber nicht getan. - Soll das Strafgesetzbuch nur offline gelten? - Tauss: Überhaupt nicht. Im Ziel bin ich mit Jürgen Büssow völlig einig: Selbstverständlich sind Kriminelle und Kriminalität zu bekämpfen, da, wo sie auftreten. Aber Jürgen Büssow bekämpft nicht den Rechtsradikalismus, sondern schlichtweg das Internet - und ich habe den Eindruck, aus einer großen Unkenntnis heraus. Was er technisch den Providern abverlangt, ist nicht machbar. Vor allem aber besteht für Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider keine Rechtsgrundlage, weil sie dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht unterliegen, wie mehrere Gutachten bestätigen. - Herr Büssow, verlangen Sie Unmögliches? Zumindest die von Ihnen mit initiierten Tests lassen die Filter ja schlecht aussehen. - Büssow: Als Ordnungsbehörde müssen wir kein bestimmtes Verfahren vorschlagen, wie etwas technisch möglich ist. Trotzdem haben wir uns in Gesprächen mit den Providern darauf eingelassen, ein System von drei Softwarefirmen zu prüfen. Die Universität Dortmund hat sich einverstanden erklärt, die Filter auf ihre Effektivität hin zu untersuchen: ob sie zu umständlich oder teuer sind. Bisher kam nicht heraus, dass es nicht machbar wäre. - Aber die Filter funktionieren auch noch nicht. Umgehen lassen sie sich ja ohnehin. - Büssow: Der Leiter des Rechenzentrums, ein Physiker, sagt: Wir können den Zugang zu bestimmten Seiten erheblich erschweren. Surfer müssen an Windowsrechnern zwölf Schritte unternehmen, um die Sperre zu umgehen. Das ist für durchschnittliche Nutzer viel Aufwand. Vier Provider in Deutschland decken 80 Prozent der User ab: T-Online, AOL, Freenet und Compuserve. Wenn nur die vier eine Selbstverpflichtung abgeben und diese Inhalte nicht mehr zugänglich machen, wäre das ein großer Fortschritt. Denn die Leute, die verbotene Seiten verbreiten wollen, kämen nicht mehr an die Mehrheit der Bevolkerung ran. -
    Tauss: Die kommen schon jetzt nicht an die große Mehrheit der Bevölkerung ran, weil die große Mehrheit der Bevölkerung sich für diesen Mist nicht interessiert. Ich muss doch Nazi-Angebote bewusst suchen. Und, wenn ich sie suche, werde ich auch tech sche Tricks anwenden. Die Umgehung Ihrer DNS-Sperre ist automatisierbar, dann bekomme ich den Zugang ganz einfach. Im Übrigen sind Filter schon deshalb nicht sinnvoll, weil sie dazu führen, dass die bekämpften Angebote aufviele andere Server kopiert werden. Jürgen Büssows gute Absicht wird so konterkariert. Selbst wenn wir die Chance hätten, die eine oder andere Naziseite auszusortieren: Ich hätte große Bedenken, ob man eine solche Technik einsetzen soll. Andere Teile der Welt warten nur darauf. Denn mit der gleichen Software lässt sich gegen Demokratie und Freiheit vorgehen. Wenn auch andere Länder anfangen, ihre nationale Rechtsordnung auf das Netz zu übertragen, kann man sich vorstellen, was geschieht: Irak würde pro-westliche Einflüsse bekämpfen, oder Milosevic hätte in Jugoslawien das Internet, das wesentlich zur Demokratisierung des Landes beigetragen hat, unterbunden. Ich hoffe, dass die Technik, die Herr Büssow sich wünscht, nie funktioniert, selbst wenn sie manchmal hilfreich wäre. Überhaupt: Wer sagt wem, welche Seiten gesperrt werden? - Büssow: Unsere Verfügungen sind transparent und verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Deshalb stimmen Ihre Beispiele nicht mit Irak oder China; dort gibt es nämlich keine Verwaltungsgerichte. - Herr Büssow, Sie haben eine Entwicklung initiiert, an deren Ende eine Filterlösung steht. Raten Sie dann den Providern: Benutzt die Technik, und damit ist die Internetwelt wieder in Ordnung? - Büssow: Die Provider können auch andere Sperrtechniken verwenden. Für uns ist entscheidend, dass illegale Inhalte, selbst wenn sie aus dem Ausland kommen, gestoppt werden können. Der Nachweis der Sperrmöglichkeit ist auch wichtig für die gerichtliche Auseinandersetzung, die wir anstreben. Der eigentliche Punkt ist für mich: Gibt es eine Verantwortlichkeit der Zugangsprovider, wenn sie illegale Inhalte zugänglich machen, oder nicht? Die FirstAmendment-Regeln der US-Verfassung schützen Nazi-Seiten in den USA, aber nicht bei uns. Wenn wir sagen, wir wollen diesen Schutz auch, müssten wir dem USRecht folgen - und unsere Verfassung in Sachen Meinungsfreiheit ändern. - Gibt es die Verantwortung der Zugangsprovider, von der Jürgen Büssow spricht? - Tauss: Die Provider wirken schon jetzt konstruktiv mit. Wenn die Polizei zu ihnen kommt und sagt "Wir müssen eine Straftat verfolgen", dann ist das selbstverständlich möglich. - Büssow: Aber ist nicht die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, sich vor die angegriffenen Menschen zu stellen? Das können Ausländer sein, Homosexuelle, Kinder - im Sinne von Jugendschutz und Kinderpornografie -, oder es können jüdische Gemeinden sein oder Angehörige jüdischen Glaubens in Deutschland. Ich akzeptiere nicht die Auffassung aus der Netzszene, es gäbe online ein Recht auf Hassseiten, egal wie ehrabschneidend sie sind. Die Verletzung der Betroffenen müsse man eben in Kauf nehmen; das Weh sei nun mal ein Abbild der Welt. - Tauss: Es ist eine grobe Unterstellung zu sagen, man wolle nichts gegen solche Leute tun. Wir können die Täter ergreifen. Sie machen sich aut Bundesgerichtshof im Ausland nach deutschem Recht strafbar: Wenn sie hierher zurückkommen, können . sie gefasst werden; das ist völlig klar. - Der Bundestag hat ein neues Bundesjugendschutzgesetz verabschiedet, die Länder arbeiten an einem neuen Staatsvertrag zum Medienschutz - und dort geht es um das Prinzip der Selbstregulierung und vielleicht der regulierten Selbstregulierung. Kann das funktionieren?
    - Büssow: Wir wünschen uns Selbstverpflichtungen der Provider. Die muss man definieren. Die AOLs dieser Welt könnten Eltern ermöglichen, selbst zu entscheiden, welche Inhalte ihre Kinder sehen dürfen. Für diese Anbieter sind netzautonome Filter auch Marketing-Instrumente: Wenn es eine effektive Selbstregulierung gäbe, bräuchten Behörden nicht einzugreifen. Tatsächlich wollen aber die Zugangsprovider von Selbstverpflichtungen wenig wissen. Dann kann der Staat sich nicht rausziehen. - Tauss: Gegen Selbstregulierung ist nichts einzuwenden. Wenn Fotolabors hei der Filmentwicklung kriminelle Handlungen sehen, informieren sie die Behörden -.:ohne dass man Erklärungen von allen Labors verlangt hat. Die Provider sind bereit, über Regulierungen zu reden und tun einiges. Sie haben etwa Vereinbarungen mit dem Bundeskriminalamt getroffen. - Alle reden über Medienkompetenz, wenn sie nicht mehr weiter wissen. Sie auch? - Tauss: Ich rede über Medienkompetenz - nicht, weil ich nicht weiter weiß, sondern weil ich es für nötig halte, dass wir hier etwas tun. Ich muss davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche mit Dingen in Verbindung kommen, die nicht wünschenswert sind. Wir müssen sie in die Lage versetzen, damit fertig zu werden. Und ich halte es für eine Schlüsselkompetenz in der Informationsgesellschaft, zwischen falschen und richtigen Inhalten zu unterscheiden, ihren Ursprung zu bewerten, Realität und Fiktion trennen zu können. Wenn wir Jugendschutz so verstehen, dass wir Dinge verbieten oder sperren, sie in der Realität aber dennoch da sind, besteht die Gefahr, dass wir Probleme ausblenden und Kinder und Jugendliche alleine lassen. Zumal sie ja nicht zum Lehrer kommen können, weil der sich strafbar macht, wenn er etwa ein Gewaltvideo mit seiner Klasse behandelt. Diese Entwicklung im Jugendschutz ist ein Rückgriff auf die Zeiten, als unser katholischer Pfarrer im Dorf gesagt hat, was wir sehen sollen und was nicht - und wir Jungs immer geguckt haben: Aha, was hat er verboten, das müssen wir erst recht anschauen. - Immer mehr Schulen sind mit Computern ausgestattet. Wie sieht es denn mit den personellen Voraussetzungen dafür aus, dass der sinnvolle Umgang mit Computer und Internet gelehrt werden kann? - Tauss: Beim Jahrestreffen des Chaos Computer Clubs haben sich viele Schüler darüber ausgelassen, wie wenig Ahnung ihre Lehrer haben. Auf meine Frage, oh sie auf die Pädagogen verzichten wollen, kam übereinstimmend: nein. Die Jugendlichen hätten sie gerne als Moderatoren heim Umgang mit Computer und Internet. Das halte ich für den richtigen Weg. - Ist die Sicht auf der Regierungsbezirk-Ebene auch so positiv und optimistisch? - Büssow: Wir bilden verstärkt Lehrer fort, damit sie mit Internet und PC arbeiten können. Und die Auseinandersetzung mit kritischen Inhalten läuft im Unterricht in vielen Fächern. Das alles funktioniert. Aber es ersetzt nicht ordnungs- und strafrechtliche Ahndungen."
    Footnote
    Sie arbeiten am gleichen Thema, sind Politiker derselben Partei - und dennoch geraten der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow und Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss aneinander, wenn es um fragwürdige Internet-Inhalte geht. Zuletzt stritten sie im Berliner Büro der FR. Die Fragen stellten Ingrid Scheithauer und Michael Bayer.
  9. Scharmann, U.: Anwendung der Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) in öffentlichen Bibliotheken. Abschlußbericht zum dbi-Projekt 11.35 (1989) 0.08
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    Classification
    AN 75400 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Bibliothekswesen / Sacherschließung in Bibliotheken / Schlagwortregeln, Schlagwortverzeichnis
    LCSH
    Subject headings, German
    RVK
    AN 75400 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Bibliothekswesen / Sacherschließung in Bibliotheken / Schlagwortregeln, Schlagwortverzeichnis
    Subject
    Subject headings, German
  10. Wiesenmüller, H.: LCSH goes RSWK? : Überlegungen zur Diskussion um die "Library of Congress subject headings" (2009) 0.08
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    Abstract
    Im Jahr 1898 begann die Library of Congress mit der Arbeit an einem Schlagwortkatalog - die Geburtsstunde der 'Library of Congress subject headings' (LCSH). Heute stellen die LCSH das zentrale Werkzeug zur verbalen inhaltlichen Erschließung in der gesamten angloamerikanischen Welt dar. Auch die Kritik an diesem Erschließungssystem hat eine lange Geschichte: Sie lässt sich bis in die Mitte des vergangenen Jahrhunderts zurückverfolgen und betraf im Lauf der Zeit recht unterschiedliche Aspekte. Neu an der Debatte der letzten Jahre ist, dass die Struktur der LCSH ganz grundsätzlich in Frage gestellt wird. Eine Projektgruppe der Bibliothek der University of California etwa urteilte 2005: "LCSH's complex syntax and rules for constructing headings restrict its application by requiring highly skilled personnel and limit the effectiveness of automated authority control." In einer für die Library of Congress erstellten Expertise mit dem Titel 'On the record' von 2008 heißt es: "LCSH suffers (...) from a structure that is cumbersome from both administrative and automation points of view". Es wird empfohlen, die LCSH in ein flexibleres Werkzeug zu verwandeln: "Transform LCSH into a tool that provides a more flexible means to create and modify subject authority data." Dies beinhaltet zum einen ein "de-coupling of subject strings", also eine 'Entkoppelung' der fest zusammengefügten (präkombinierten) Eintragungen, und zum anderen die Möglichkeit, das LCSH-Vokabular für "faceted browsing and discovery" nutzbar zu machen . Besonders drastische Worte wurden 2006 im sogenannten 'Calhoun Report' gefunden - einem Papier, das mit seinen radikalen Thesen in der amerikanischen Bibliothekswelt viel Aufsehen erregte: Man müsse die Library of Congress dazu bringen, die LCSH zu 'zerschlagen' ("urge LC to dismantle LCSH") - ja, sie gar zu 'eliminieren' ("eliminate LCSH").
  11. Berg-Schorn, E.: MeSH 2006: Deutsche Version lieferbar (2006) 0.08
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    Abstract
    Beim DIMDI erhalten Sie ab sofort die aktuelle deutsche Übersetzung des Thesaurus Medical Subject Headings (MeSH) 2006 der National Library of Medicine (NLM). Auf Anfrage liefern wir die neue Version 11.0 (Stand 2006) als kostenpflichtige XML-Datei auf CD-ROM. Gegenüber 2005 enthält derThesaurus 933 neue Deskriptoren. Andere wurden nach der aktuellen Terminologie umbenannt, obsolete Benennungen entfielen ganz. Da jede Deskriptorklasse in Konzepte und Unterkonzepte mit zugehörigen Begriffen unterteilt ist, beträgt die tatsächliche Zahl neuer Bezeichnungen etwa das Fünffache. Der laufend weiterentwickelte Thesaurus umfasst jetzt 23.880 Hauptschlagwörter (Main Headings). Zum Vergleich: vor zehn Jahren gab die NLM erst 18.436 Deskriptoren an. Zuwachs verzeichnet vor allem die Kategorie Chemische Substanzen, Drogen und Arzneimittel mit 684 neuen Schlagwörtern. Zahlreiche neue Begriffe enthalten auch die Kategorien Organismen, Krankheiten, Biowissenschaften, Anatomie sowie Analytische, diagnostische und therapeutische Verfahren und Geräte. Neue Deskriptoren sind beispielsweise Kalziumaktivierte Kaliumkanäle mit großer Leitfähigkeit, Tritonia-Meeresschnecke, Mesangiumzellen oder Bariatrische Chirurgie. Das DIMDI übersetzt den MeSH in enger Anlehnung an die amerikanische Vorlage und ist offizieller Herausgeber der deutschen Version (inkl. Urheberrechte). Der Thesaurus ist Bestandteil des UMLS (Unified Medical Language System) der NLM. Übersetzungen liegen auch in Finnisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch vor.
  12. Gödert, W.: Multilingualität und Lokalisierung zur Wissenserkundung : oder vom Nutzen semantischer Netze für das Information Retrieval (2007) 0.07
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    Abstract
    Das CrissCross-Projekt verfolgt die Zielsetzung, ein erweitertes multilinguales und thesaurusbasiertes Registervokabular zur Dewey-Dezimalklassifikation (DDC Deutsch) zu erstellen, das als Recherchevokabulars zu heterogen erschlossenen Dokumenten verwendet werden kann und soll damit die Ausgangsbedingungen für die Gestaltung von OPAC-Retrievalumgebungen verbessern helfen. Im einzelnen soll jedes Sachschlagwort der Schlagwortnormdatei (SWD) eine DDC-Notation erhalten und es sollen die im Projekt MACS begonnen Arbeiten fortgesetzt werden, Links zwischen den Schlagwörtern der SWD, den Library of Congress Subject Headings (LCSH) und dem Répertoire d'autorité-matière encyclopédique et alphabétique unifé (Rameau) herzustellen. In diesem Beitrag wird der Vorschlag gemacht, die Zielsetzung des Projektes darin zu sehen, eine Kern-Ontologie mit universalen Relationen als Klassifikation zu benutzen und die beteiligten Normdateien als zugeordnete semantische Netze zu entwickeln, indem nicht-generische Relationen die Aufgabe der durch die Lokalisierung gestellten Anforderungen übernehmen. Generische Relationen im bekannten Thesaurussinn sind für derartige semantische Netze nicht mehr erforderlich, da sie sich aus den generischen Beziehungen der Kern-Ontologie vererben.
    Series
    Schriften der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB); Bd. 2
  13. Gaus, W.; Leiner, F.: Dokumentations- und Ordnungslehre : Theorie und Praxis des Information Retrieval (2003) 0.07
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    Abstract
    Diese Einführung in die Grundlagen der Dokumentation und des Information Retrieval, d.h. des Wiederauffindens von Information zu thematisch-inhaltlichen Fragen, entstand auf der Basis langjähriger Lehrerfahrung. Die sowohl theoretisch fundierte als auch praxisorientierte Darstellung der Daten-, Literatur- und Faktendokumentation enthält neben zahlreichen Übungen einen Beispiel-Thesaurus, die Besprechung realer Ordnungs- und Retrievalsysteme sowie ca. 200 Prüfungsfragen mit Antworten. Das Buch ist von zentraler Bedeutung für die Ausbildung von Dokumentaren, Bibliothekaren und Archivaren. Das Thema gewinnt aber auch an Bedeutung für Wissenschaftler aller Fachrichtungen. Das Buch ist in seiner systematischen Darstellung und didaktischen Aufbereitung einzigartig. Durch sein ausführliches Sachwortregister eignet es sich auch als Nachschlagewerk. In der vorliegenden vierten Auflage werden insbesondere Entwicklungen im Bereich des Internets und der Informationssysteme berücksichtigt.
    Content
    Zweck und Grundzüge der Dokumentation.- Begriff und Wesen der Information.- Dateien und Informationsspeicher.Referate.- Ordnungsprinzip Klassifikation.- Hierarchische Begriffsstrukturen.- Alphabetisches Sortieren und systematisches Anordnen.- Die Klassfikationen ICD-10 und ICPM.- Ordnungsprinzip Register.- Beispiel einer Dokumentation mit Registern.- Ordnungsprinzip Fassettenklassifikation.- Ordnungsprinzip Begriffskombination.- Struktur eines Ordnungssystems.Beispielthesaurus Gebäude.- Ordnungssystem Medical Subject Headings (MeSH).- Verbindungs-, Funktions-, Zeit- und Sprachdeskriptoren.- Dokumenten-Deskriptoren-Matrix.Relevanz- und Vollzähligkeitsrate.- Recherchieren und Suchstrategien.- Dokumentations- und Retrievalsysteme.Aktive Informationsdienste.- Revision eines Ordnungssystems.
  14. Jungk, S.: ¬Die Erschließung der Belletristik und Kinder- und Jugendliteratur im Sachkatalog der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig (2008) 0.07
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    Abstract
    In its overall function as the archive of all German-language publications, the German National Library also collects and catalogues German-language literary works. Belles-lettres as well as children's and youth literature form a considerable part of the library's collection. From 1913 until 1990, the titles were assigned subject headings, were filed in the library's card subject catalogue according to genres and languages and (within these categories) were further divided into formal aspects, themes and motifs. The subject indexing of belles-lettres and children's and youth literature is unique in its scope and depth.
  15. Gesell, J.: Neuauflage der Internationalen Patentklassifikation : incompatibility issues of library classification systems and subject headings in subject cataloguing (1986) 0.07
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    Abstract
    Die internationale Patentklassifikation (IPC) ist mit ihrer 4. Aufl. in Englisch, Französisch und Deutsch erschienen. Sie trat am 1.1.1985 weltweit für 5 Jahre in Kraft und ersetzt seitdem die seit 1980 geltende IPC3. Die Zahl der Verzweigungen und Symbole stieg mit der letzten Auflage auf nun rund 58.500 Gruppen. Die Einführung der sog. Hybrid-Systeme mit Index-Symbolen ist sicherlich die gravierendste Neuerung in IPC4. Bisher war die IPC monohierarchisch aufgebaut, d.h. für jeden technischen Sachverhalt gab es nur eine passende Stelle im ganzen Einteilungssystem. Der erste Schritt ist nun zu einem multihierarchischen Aufbau getan. Auf bestimmten Sachgebieten ist es möglich, die mit obligatorischen Klassifikationssymbolen erfaßten Informationen mit zusätzlichen, nicht-obligatorischen Symbolen zu verknüpfen
    Source
    Die Klassifikation und ihr Umfeld: Proc. 10. Jahrestagung der Gesellschaft für Klassifikation, Münster, 18.-21.6.1986. Hrsg.: P.O. Degens
  16. Franke-Maier, M.: Computerlinguistik und Bibliotheken : Editorial (2016) 0.07
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    Abstract
    Vor 50 Jahren, im Februar 1966, wies Floyd M. Cammack auf den Zusammenhang von "Linguistics and Libraries" hin. Er ging dabei von dem Eintrag für "Linguistics" in den Library of Congress Subject Headings (LCSH) von 1957 aus, der als Verweis "See Language and Languages; Philology; Philology, Comparative" enthielt. Acht Jahre später kamen unter dem Schlagwort "Language and Languages" Ergänzungen wie "language data processing", "automatic indexing", "machine translation" und "psycholinguistics" hinzu. Für Cammack zeigt sich hier ein Netz komplexer Wechselbeziehungen, die unter dem Begriff "Linguistics" zusammengefasst werden sollten. Dieses System habe wichtigen Einfluss auf alle, die mit dem Sammeln, Organisieren, Speichern und Wiederauffinden von Informationen befasst seien. (Cammack 1966:73). Hier liegt - im übertragenen Sinne - ein Heft vor Ihnen, in dem es um computerlinguistische Verfahren in Bibliotheken geht. Letztlich geht es um eine Versachlichung der Diskussion, um den Stellenwert der Inhaltserschliessung und die Rekalibrierung ihrer Wertschätzung in Zeiten von Mega-Indizes und Big Data. Der derzeitige Widerspruch zwischen dem Wunsch nach relevanter Treffermenge in Rechercheoberflächen vs. der Erfahrung des Relevanz-Rankings ist zu lösen. Explizit auch die Frage, wie oft wir von letzterem enttäuscht wurden und was zu tun ist, um das Verhältnis von recall und precision wieder in ein angebrachtes Gleichgewicht zu bringen. Unsere Nutzerinnen und Nutzer werden es uns danken.
    Content
    Editorial zu einem Themenschwerpunkt 'Computerlinguistik und Bibliotheken'. Vgl-: http://0277.ch/ojs/index.php/cdrs_0277/article/view/159/349.
  17. Ostrzinski, U.: Deutscher MeSH : ZB MED veröffentlicht aktuelle Jahresversion 2022 - freier Zugang und FAIRe Dateiformate (2022) 0.06
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    Abstract
    Die aktuelle Ausgabe 2022 der deutschen Ausgabe der Medical Subject Headings (MeSH) steht ab sofort zum Download in verschiedenen FAIRen Dateiformaten sowie als XML- und CSV-Datei unter der CC BY 4.0-Lizenz bereit. Zu den semantisch FAIRen Formaten, die ZB MED anbietet, zählen beispielsweise RDF/XML oder JSON-LD. Sie ermöglichen es etwa Software-Lösungen zur Datenanalyse - auch mit künstlicher Intelligenz -, die Daten direkt zu nutzen. Sie müssen nicht zusätzlich konvertiert und aufbereitet werden.
    Content
    "ZB MED bietet für die deutschsprachigen MeSH-Begriffe einen Internationalized Resource Identifier (IRI) an. Der IRI-Service stellt auf einer HTML-Seite alle Informationen für einen deutschen MeSH-Term bereit und ermöglicht so die Versionierung. Die Sichtbarkeit veralteter, aber in der Vergangenheit genutzter Terme ist im Sinne der FAIR-Prinzipien dadurch weiterhin gewährleistet. Für die Übersetzung der Medical Subject Headings nutzt ZB MED den eigens entwickelten TermCurator. Das semiautomatische Übersetzungstool bietet unter anderem einen integrierten mehrstufigen Kuratierungsprozess. Der MeSH-Thesaurus als polyhierarchisches, konzeptbasiertes Schlagwortregister für biomedizinische Fachbegriffe umfasst das Vokabular, welches in den NLM-Datenbanken, beispielsweise MEDLINE oder PubMed, erscheint. Darüber hinaus ist er eine der wichtigsten Quellen für ein kontrolliertes biomedizinisches Fachvokabular - beispielsweise für die Kategorisierung und Analyse von Literatur- und Datenquellen.
    Der MeSH ist ein polyhierarchisches, konzeptbasiertes Schlagwortregister für biomedizinische Fachbegriffe umfasst das Vokabular, welches in den NLM-Datenbanken, beispielsweise MEDLINE oder PubMed, erscheint. Er wird jährlich aktualisiert von der U. S. National Library of Medicine herausgegeben. Für die deutschsprachige Fassung übersetzt ZB MED dann die jeweils neu hinzugekommenen Terme und ergänzt sie um zusätzliche Synonyme. Erstmalig erstellte ZB MED den Deutschen MeSH im Jahr 2020. Vorher lag die Verantwortung beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI/BfArM)."
  18. Gaus, W.: Dokumentations- und Ordnungslehre : Theorie und Praxis des Information Retrieval (2005) 0.06
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    Abstract
    Dokumentation und Information Retrieval, also das gezielte Wiederauffinden von Informationen zu thematisch-inhaltlichen Fragestellungen sind wichtiger als je zuvor. Die hier vorliegende theoretisch fundierte und praxisorientierte Darstellung der Literatur-, Daten- und Faktendokumentation enthält viele instruktive Beispiele und praktische Übungen sowie einen umfassenden Beispielthesaurus und behandelt ausführlich Ordnungs- und Retrievalsysteme. Jedes Thema wird mit zahlreichen Prüfungsfragen abgeschlossen. Die detaillierten Antworten zu den insgesamt 195 Fragen umfassen alleine etwa 60 Seiten, Dieses Lehrbuch ist in seiner systematischen Darstellung und didaktischen Aufbereitung einzigartig. Durch sein ausführliches Sachwortregister eignet es sich auch als Nachschlagewerk. Die fünfte Auflage ist aktualisiert und erweitert worden.
    Classification
    AN 93200 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Informationswissenschaft / Grundlagen, Theorie / Ordnungslehre, Systematik
    AN 95000 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Informationswissenschaft / Informationspraxis / Bibliographische Erfassung, Suchpraxis
    Content
    Aus dem Inhalt: - Zweck und Grundzüge der Dokumentation - Begriff und Wesen der Information - Dateien und Informationsspeicher - Referate - Ordnungsprinzip Klassifikation - Hierarchische Begriffsstrukturen - Alphabetisches Sortieren und systematisches Anordnen - Die Klassifikationen ICD-10 und ICPM - Ordnungsprinzip Register - Beispiel einer Dokumentation mit Registern - Ordnungsprinzip Fassettenklassifikation - Ordnungsprinzip Begriffskombination - Struktur eines Ordnungssystems - Beispielthesaurus Gebäude - Ordnungssystem Medical Subject Headings (MeSH) - Verbindungs-, Funktions-, Zeit- und Sprachdeskriptoren - Dokumenten-Deskriptoren-Matrix - Relevanz- und Vollzähligkeitsrate - Recherchieren und Suchstrategien - Dokumentations- und Retrievalsysteme - Aktive Informationsdienste - Revision eines Ordnungssystems.
    RVK
    AN 93200 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Informationswissenschaft / Grundlagen, Theorie / Ordnungslehre, Systematik
    AN 95000 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Informationswissenschaft / Informationspraxis / Bibliographische Erfassung, Suchpraxis
  19. ¬Die Schlagwortnormdatei: Entwicklungsstand und Nutzungsmöglichkeiten : Vorträge eines Kolloquiums zur Schlagwortnormdatei (SWD) in Frankfurt a.M. am 5. und 6.10.1990. Zusammengestellt u. hrsg. von Werner Stephan (1990) 0.06
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    Abstract
    Der Band enthält verschiedene Beiträge zur kooperativen Pflege der Schlagwortnormdatei, ihrer Nutzung in verschiedenen Katalog- und Verbundumgebungen, der Nutzung von SWD-Einträgen (RSWK-Schlagwörtern) für Online-Kataloge sowie verwandter Themenstellungen.
    Classification
    AN 75400 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Bibliothekswesen / Sacherschließung in Bibliotheken / Schlagwortregeln, Schlagwortverzeichnis
    AN 50200 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Bibliothekswesen / Bibliographien, Sammelschriften / Schriftenreihen (Indiv.-Sign.)
    Content
    Enthält die Beiträge: KELM, B. u. M. KUNZ: Die SWD als Arbeitsinstrument für die Sacherschließung der Deutschen Bibliothek und die CD-ROM-Ausgabe der Deutschen Bibliographie als Beispiel für einen OPAC mit RSWK-Ketten; GÖDERT, W.: Aufbereitung und Recherche von nach RSWK gebildeten Daten in der CD-ROM Ausgabe der Deutschen Bibliographie; STEPHAN, W.: Kooperative Dateiführung und redaktionelle Aufgaben der Deutschen Bibliothek; GEIßELMANN, F.: Aus der Arbeit der zentralen Redaktion des bayerischen Verbundes für die SWD; SCHUBERT, H.J.: Aus der Arbeit der zentralen Redaktion München des bayerischen Verbundes für die SWD; TRAISER, W.: Derzeitiger Stand der SWD-Systematisierung und erste Überlegungen zu ihrer Weiterentwicklung; LOTH, K.: Strukturierung der Schlagworte der Schlagwortnormdatei; RINN; R.: Beziehungen zu anderen Normdateien bzw. Normdaten; AUER, G.: EDV-Einsatz und Sacherschließung an den österreichischen wissenschaftlichen Bibliotheken; HÖHNE, H.: Überlegungen über eine mögliche Anwendung der RSWK sowie Mitwirkung an der SWD seitens der Deutschen Bücherei; BEAUJEAN, M.: Nutzung der DB-Dienstleistungen bei den Stadtbüchereien Hannover; GALSTERER, B.: Stadtbüchereien Düsseldorf und Großstadtbibliotheken in NRW; NOWAK, C.G.: Nutzung der SWD und der RSWK-Ketten durch BAIS in der Stadtbücherei Bochum (AKD); BRAKE-GERLACH, U. Bibliotheks- und Informationssystem Oldenburg; SCHWAN-MICHELS, R.: Gemeinsame Schlagwortkatalogisierung nach RSWK im HBZ-Verbund; SCHMITT, G.: Zur Nutzung der Schlagwortnormdatei (SWD) an der UB Kaiserslautern; SAEVECKE, R.-D.: Situationsbericht betreffend Einsatz von RSWK und SWD im Hessischen Bibliotheksinformationssystem HEBIS-KAT.- Enthält ebenfalls eine Abschlußdiskussion und eine Abschlußstellungnahme der Deutschen Bibliothek (S.176-179)
    LCSH
    Subject headings, German / Congresses
    RVK
    AN 75400 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Bibliothekswesen / Sacherschließung in Bibliotheken / Schlagwortregeln, Schlagwortverzeichnis
    AN 50200 Allgemeines / Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft / Bibliothekswesen / Bibliographien, Sammelschriften / Schriftenreihen (Indiv.-Sign.)
    Subject
    Subject headings, German / Congresses
  20. Steeg, F.; Pohl, A.: ¬Ein Protokoll für den Datenabgleich im Web am Beispiel von OpenRefine und der Gemeinsamen Normdatei (GND) (2021) 0.06
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    Abstract
    Normdaten spielen speziell im Hinblick auf die Qualität der Inhaltserschließung bibliografischer und archivalischer Ressourcen eine wichtige Rolle. Ein konkretes Ziel der Inhaltserschließung ist z. B., dass alle Werke über Hermann Hesse einheitlich zu finden sind. Hier bieten Normdaten eine Lösung, indem z. B. bei der Erschließung einheitlich die GND-Nummer 11855042X für Hermann Hesse verwendet wird. Das Ergebnis ist eine höhere Qualität der Inhaltserschließung vor allem im Sinne von Einheitlichkeit und Eindeutigkeit und, daraus resultierend, eine bessere Auffindbarkeit. Werden solche Entitäten miteinander verknüpft, z. B. Hermann Hesse mit einem seiner Werke, entsteht ein Knowledge Graph, wie ihn etwa Google bei der Inhaltserschließung des Web verwendet (Singhal 2012). Die Entwicklung des Google Knowledge Graph und das hier vorgestellte Protokoll sind historisch miteinander verbunden: OpenRefine wurde ursprünglich als Google Refine entwickelt, und die Funktionalität zum Abgleich mit externen Datenquellen (Reconciliation) wurde ursprünglich zur Einbindung von Freebase entwickelt, einer der Datenquellen des Google Knowledge Graph. Freebase wurde später in Wikidata integriert. Schon Google Refine wurde zum Abgleich mit Normdaten verwendet, etwa den Library of Congress Subject Headings (Hooland et al. 2013).
    Series
    Bibliotheks- und Informationspraxis; 70

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