-
Hauer, M.: Collaborative catalog enrichment : 4. Benutzertreffen intelligentCAPTURE / dandelon.com (2007)
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- Abstract
- dandelon.com hat im deutschsprachigen Raum die Suche nach wissenschaftlichen Büchern revolutioniert. Durch Scanning und Digitalisierung von Inhaltsverzeichnissen entsteht eine neue Qualität bei der wissenschaftlichen Literatursuche. Dahinter steckt mehr als eine einfache Volltextsuche, die Texte werden linguistisch analysiert und die Fragen mittels eines intellektuell konstruierten, großen semantischen Netzes mit 1,6 Millionen Fachbegriffen in 20 Sprachen interpretiert. Die gesamte Produktion geschieht kooperativ, länderübergreifend und ist offen für Bibliotheken, Dokumentationszentren, Verlage, Bücherhändler und andere Partner. Die Suche ist öffentlich und kostenfrei.
- Content
- "AGI - Information Management Consultants (www.agi-imc.de) hatte am 8. und 9. Mai 2007 zum vierten Mal Bibliotheken und Partner zum Erfahrungsaustausch nach Neustadt an der Weinstraße eingeladen. Die angereisten Teilnehmer betreiben bereits mittels intelligentCAPTURE die Produktion und über dandelon.com den Austausch und die Publikation (www.dandelon.com). Mittlerweile wird intelligentCAPTURE in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien und in der Schweiz eingesetzt. Die PDF-Dateien gelangen über einen Partner bis zur weltgrößten Bibliothek, der Library of Congress in Washington. In Deutschland ist der GBV - Gemeinsamer Bibliotheksverband in Göttingen (www.gbv.de) Partner von AGI und der größte Sekundärnutzer von dandelon.com. In dandelon.com sind derzeit über 220.000 Bücher suchbar, die Datenbank wächst täglich. Weitere 62.000 Titel werden nach einem Software-Update demnächst geladen; sie stammen aus Projekten mit der Staats-und Universitätsbibliothek Hamburg und der TIB Hannover. Vergleichbare Scanprojekte laufen derzeit in einer Spezialbibliothek in Hamburg, der UB Braunschweig und UB Mainz. AGI geht von 400 bis 500.000 Buchtiteln bis Ende 2007 aus. Erstmals sahen die Teilnehmer "intelligentCAPTURE mobile". Eine Lösung, welche die Scanner selbst zwischen die engsten Regale fährt und somit erheblich den Transportaufwand reduziert - der Scanner wird zum Buch transportiert, nicht Tonnen von Büchern zu Scannern. Gemeinsam mit dem führenden Anbieter von Bibliothekseinrichtungen Schulz Speyer (www.schulzspeyer.de) wurde intelligentCAPTURE mobil gemacht.
Bis zu 530 Bücherinhaltsverzeichnisse wurden bisher von einer Person an einem Tag damit produziert. Rund 1.000 Bücher pro Tag ist die durchschnittliche Menge bei einem Scanteam mit drei Scanstationen. Digitalisiert wird immer nur der urheberrechtsfreie bzw. durch Lizenzierung zulässige Bereich. Neben Büchern werden auch Zeitschriften ausgewertet. So sind z.B. die Aufsätze aus der Zeitschrift "IWP - Information. Wissenschaft und Praxis" der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (http://www.dgi-info.de) komplett digital - und einige auch mit MP3Hördateien ergänzt. Anwendung finden seit 2006 die Lösungen von AGI auch in der Suche von Parlamentsmaterialien, also in der öffentlichen Verwaltung - konkret dem wirtschaftlich erfolgreichsten Bundesland Österreichs, Vorarlberg. Diese Leistung wird als Dienstleistung der Vorarlberger Landesbibliothek (http://vlb-katalog.vorarlberg.de) erbracht (www.vorarlberg.at/landtag/landtag/parlamentarischematerialien/recherche.htm)
Das Highlight unter den Referaten bei dieser Tagung waren die Ausführungen des Vordenkers Andreas Prokoph, Lead Architect - Search Technologies and Portal Server Development, vom deutschen IBM Entwicklungslabor. Er sprach über Information Retrieval. Mit über 200 Patenten, darunter auch seinen eigenen, liegt IBM in diesem Forschungsfeld weit vorne. Die IBM Suchmaschine OMNIFIND soll möglichst bald die Suchtechnik hinter dandelon.com ersetzen und den Suchraum auf Kataloge, Open Archives, Verlage, Hochschul-Server ausdehnen. Schon heute basieren intelligentCAPTURE und dandelon.com weitgehend auf IBM-Technologien, konkret Lotus Notes & Domino und Lotus Sametime (www.ibm.corn/ lotus/hannover), aber auch auf integrierten Modulen anderer international führender Technologiespezialisten."
- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 58(2007) H.5, S.311
-
Deutsche Konkurrenz für Google Earth (2007)
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- Content
- "Die Bitmanagement Software GmbH und der Medienkonzern Bertelsmann treten mit ihrem gemeinsamen Angebot, dem 3D Globus, gegen Google Earth an, wobei sie mit wesentlich niedrigeren Investitionen und besseren Diensten punkten wollen. Aus 160 Gigabyte Satelliten- und Kartendaten mit unterschiedliche Auflösungen entstand ein voll integriertes DVD-Konsumprodukt mit 3D Graphical User Interface (GUI). Die 3D-Technologie basiert auf den 3D-ISO-Standard VRML/ X3D, dem weltweit meist verbreiteten Standard. Für sein Globusprojekt hatte die Bertelsmann-Tochter "WissenMedia-Verlag GmbH", München, den 3D-Software-Hersteller "Bitmanagement Software GmbH", Berg, beauftragt, einen Weltatlas in Globusform zu entwickeln. Dieser Globus sollte interaktiv, - mit Überflugfunktion in Echtzeit -, 3D-animiert und einfach zu bedienen sein. Die Anwendung wird auch im Internet genutzt werden können und mit einem One-Click-Start besonders einfach zu bedienen sein. Der Globus als Teil des voll integrierten Wissensprojektes ist mittlerweile als exklusives Produkt auf dem Markt. Damit hat sich auch die Software von Bitmanagement bewährt, die Erwartungen des Auftraggebers wurden sogar übertroffen. Die Visualisierungs-Technologie BS Contact Geo Software von Bitmanagement ermöglicht das Interagieren und ist auch auf - im Konsumentenbereich verbreiteten - Windows PCs und Laptops aller Leistungsstufen einsetzbar. Die Software basiert auf dem 3D ISO Standard VRML /X3D, der sich bereits bei den Programmierern etabliert hat und für die Nutzung im Internet konzipiert ist. Die Zahl der VRML/X3D Anwendungen im Internet hat sich in den vergangenen zwei Jahren verzehnfacht.
Aus dem ursprünglichen Kundenprojekt "Globus" hat sich jetzt ein gemeinsames Vertriebsprojekt entwickelt. Rund 75 Prozent aller Informationen basieren auf Geodaten, und die Globus-Funktionalität ist für viele Ideen und Konzepte eine wichtige Plattform. Beide Partner vermarkten im Paket die bereits aufbereiteten, optimierten und erprobten Geodaten und die darauf abgestimmte Visualisierungs-Software. Kunden die bislang bemüht waren, sich in Google Earth für teures Geld aufzuschalten, können sich jetzt zu deutlich kostengünstigeren Konditionen für das neue Geo-Angebot aus Deutschland entscheiden. Das Investitionsvolumen orientiert sich jeweils an den Anforderungen und dem Budget des Kunden. Die Anwendungen lassen sich später jederzeit erweitern. Neue Anwendungsgebiete zeichnen sich bereits ab. So wird beispielsweise im Versicherungswesen diskutiert, mittels der Globusfunktion Umweltschäden, Naturkatastrophen und andere schadensrelevante Entwicklungen aufzuzeigen und so Schadensverläufe kalkulierbarer zu machen. Das brennende Thema Umweltschutz könnte globale Veränderungen aufzeigen. Denkbar sind im Zeitalter des internationalen Tourismus auch immer anspruchsvollere virtuelle Besuche vorab zum gewünschten Reiseziel. Zu den signifikanten Vorteilen der europäischen Lösung gehört, dass der Kunde seine Anwendung individualisieren, die Bediener-Oberfläche also nach eigenen Vorstellungen entsprechend gestalten kann. So erlebt der User mit einer kundenspezifischen Oberfläche ein Unternehmen im bekannten Corporate Design. Auch kann er eine Anwendung mit der Integration von Datenbanken und Suchfunktionen anreichern und für weitere spezifische Dienste öffnen, beispielsweise gezielt Bilder, Ton und Videos und andere, recherchierte Informationen zu bestimmten Themen verfügbar machen. Darüber hinaus lassen sich eigene Konzepte und Produkte integrieren, wie beispielsweise der Weltkonzern, der seine weltweiten Repräsentanzen rund um den Erdball, im Landeskolorit, visualisiert demonstriert."
- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 58(2007) H.6/7, S.322
-
Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007)
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- Abstract
- Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen schaltet sich aus Los Angeles in die Debatte um das Urheberrecht ein. Kuhlen lehrt dort derzeit als Gastprofessor an der School of Information Studies der University of California. Er meldet sich zu Wort, nach eigenen Worten »durchaus kritisch (aber nicht als Schelte gemeint) gegenüber der gemeinsamen Stellungnahme', auf die sich der Börsenverein und der Deutsche Bibliotheksverband geeinigt haben und die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Mitte Januar zugestellt wurde«. Kuhlen weist ausdrücklich darauf hin, dass sein Text zwar Argumente des Aktionsbündnisses »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« verwendet, aber er nicht offiziell abgestimmt, sondern von ihm persönlich zu vertreten ist.
- Content
- "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
Angesichts der möglicherweise gravierenden Reichweite von solchen Vereinbarungen hat das Aktionsbündnis die politischen Vertreter gebeten, dass Bildung und Wissenschaft direkt in solche Verhandlungen und Vereinbarungen einbezogen werden. Die elektronische Dokumentversorgung ist für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und DBV stützen könnte. Das Aktionsbündnis sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen oder der BLK sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) gehören mit an den Verhandlungstisch. Mit dem Gewicht dieser Partner sollte das derzeit Mögliche ausgehandelt werden können. Auf keinen Fall sollte diese Vereinbarung über eine dann daraus abzuleitende vertragliche Vereinbarung als Ersatz für eine umfassendere, verbindlichere und für Bildung und Wissenschaft akzeptable und ausbalancierte Schrankenregelung herhalten. Für den kritischen Paragraf 53a bedeutet das, dass das Aktionsbündnis die von vielen Bibliothekaren vorgetragene und von verschiedenen Bundestagsabgeordneten unterstützte Forderung nach Erhalt des elektronischen Dokumentversands in grafischer Form (vergleiche unter anderem die Initiative der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin) gegenwärtig als Minimalanforderung mitträgt, obgleich diese Beschränkung auf grafische Formate für Bildung und Wissenschaft eigentlich kaum erträglich ist. Dieses Recht auf Versand grafischer Dateien soll auch dann uneingeschränkt erhalten bleiben, wenn die Verlage flächendeckend mit eigenen elektronischen Angeboten auf dem Markt präsent sind. Wozu dann komplizierte Zwangslizenzregelungen unter ungewissen »angemessenen« Bedingungen?
Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
- Footnote
- Vgl. auch: Deutscher Bibliotheksverband, Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Gemeinsame Stellungnahme zu den §§52b und 53a UrhG-RegE. In: Bibliotheksdienst. 41(2007) H.3, S.257-261.
-
Austin, D.; Dale, P.: Guidelines for the establishment and development of monolingual thesauri (1981)
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- Theme
- Konzeption und Anwendung des Prinzips Thesaurus
-
Fejjen, M.: PICA library systems: the third generation (1991)
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- Source
- Mitteilungsblatt der Bibliotheken in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. 1991, H.81, S.55-70
-
Willetts, M.: Investigation of the relation between terms in thesauri (1975)
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- Konzeption und Anwendung des Prinzips Thesaurus
-
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ISO 2788 Guidelines for the establishment and development of monolingual thesauri (1986)
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- Konzeption und Anwendung des Prinzips Thesaurus
-
Manecke, M.; Manecke, H.-J.: Erschließung und Strukturierung von Informationen aus unterschiedlichen Quellen : Beispiel: Buchhistorische Quellen (1992)
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- Abstract
- Um den steigenden Anforderungen an eine komplexe Informationsversorgung besser gerecht werden zu können, müssen die bisher dominierenden Literaturnachweis- und Fakten-Recherchesysteme zu wissensbasierten Systemen weiterentwickelt werden. Dazu bedarf es detaillierter Analysen der benutzeranforderungen sowie der funktionalen Anforderungen, auf denen die Systemarchitektur beruht. Kernstück des hier vorgestellten Konzepts sind Überlegungen zur einheitlichen Wissensmodellierung in einem System, das integrierte Informationsdienstleistungen aus (und über) teilweise sehr unterschiedlichen buchhistorischen Quellen ermöglicht. Ausführlich erörtert werden das Erschließungsmodell und die Datenbankstrukturierung
-
Proposed American National Standard guidelines for the construction, format, and management of monolingual thesauri (1991)
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-
Foskett, D.J.: Thesaurus (1980)
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-
Buchan, R.L.: Intertwining thesauri and dictionaries (1989)
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-
Leuser, P.: SGML-Einsatz bei Duden und Brockhaus : ein Verlag auf neuem Weg (1993)
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-
Chen, H.: Generating, integrating and activating thesauri for concept-based document retrieval (1993)
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- Theme
- Konzeption und Anwendung des Prinzips Thesaurus
-
Bertha, E.: Nutzung von elektronischen Publikationen (1995)
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- Source
- Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 48(1995) H.3/4, S.66-71
-
Criteria for the evaluation of terminology management software (1996)
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- Imprint
- Saarbrücken : Gesellschaft für Terminologie und Wissenstransfer
-
Hörz, H.: Information und Weltanschauung (1984)
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Hörz, H.: Widerspiegelung, Kommunikation und Sprache (1981)
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-
Schneller finden! (1999)
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- Abstract
- Erstmals im Langzeittest: die deutschen Webkataloge und Suchmaschinen! Drei Monate lang haben wir geprüft, wie hilfreich die Arbeit dieser Web-Pfadfinder wirklich ist. Und wie man noch schneller und besser ans Ziel gelangt
- Content
- Bearbeitet wurden folgende 3 Fragen: (1) Proxemik; (2) Oliver Kahn; (3) Apartment UND (Rügen ODER Usedom) NICHT Binz
-
Schumacher, M.: Content is King : Content Management in Fachverlagen per Online-Software (2007)
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- Abstract
- Wissenschaftliche Fachverlage benötigen in einem wandlungs- und wettbewerbsintensiven Marktumfeld effiziente Content Management-Strategien. Tausende von jährlich weltweit neu erscheinenden Fachbüchern und derzeit rund 24.000 nach wissenschaftlichen Kriterien publizierte Zeitschriften mit rund 2,5 Millionen Fachbeiträgen unterstreichen den Bedarf an verlagsweiten Verwaltungslösungen. Online genutzte Manuskriptverwaltungslösungen wie Editorial Manager von Aries sind Teil dieser Content-Management-Strategien. Zunehmend gibt es in diesem Verlagssegment auch Bestrebungen, die Internet-basierte Softwareunterstützung über den nachgelagerten Herstellungs- und Verwertungsprozess auszudehnen.
- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 58(2007) H.4, S.222-224