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Kretschmer, B.; Hackl, Y.; Knapp, M.: ¬Das große Buch Java : mit Top-Index - Nachschlagen für alle Fälle ; heisse Themen, Tips & Tricks: mehr als 100 Programmbeispiele, mit vollständiger Praxisreferenz, verständliche Einführung in die objektorientierte Programmierung (1997)
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- Abstract
- Von der starren Webseite zum animierten Multimedia-Ereignis - Java macht's möglich. Das große Buch Java führt ausführlich uns schrittweise in die Programmierung mit Java ein
- Object
- Java
- RSWK
- Java <Programmiersprache>
- Subject
- Java <Programmiersprache>
-
Zeppenfeld, K.; Waning, S.M. (Mitarb.); Wenczek, M. (Mitarb.); Wolters, R. (Mitarb.): Objektorientierte Programmiersprachen : Einführung und Vergleich von Java, C++, C#, Ruby ; mit CD-ROM (2004)
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- Abstract
- Dieses Buch ist das ideale Hilfsmittel für all diejenigen, die in mehr als einer objektorientierten Sprache programmieren. Dieses Die Zahl der Softwareprojekte, die mit objektorientierten Programmiersprachen realisiert wurden, nimmt ständig zu. Richtig verstanden und eingesetzt bieten objektorientierte Techniken nicht nur enorme zeitliche Vorteile bei der Erstellung von Software. Häufig werden aber Begriffe wie z. B. Wiederverwendung, Polymorphismus oder Entwurfsmuster nur wie modische Phrasen verwendet, da die grundlegenden Konzepte der Objektorientierung nicht verstanden oder nicht konsequent angewendet worden sind. Dieses Buch vermittelt anschaulich die Denkweisen der Objektorientierung, um anschließend deren Umsetzung in den vier Programmiersprachen Java, C++, C# und Ruby genauer zu beschreiben. Ausgehend von der Annahme, dass bei richtigem Verständnis für die Grundlagen jede objektorientierte Programmiersprache leicht zu erlernen und anzuwenden ist, werden in kurzer und kompakter Weise die Umsetzung der objektorientierten Konzepte innerhalb der vier Sprachen vorgestellt und anschließend miteinander verglichen. Der Autor hat eine langjährige Erfahrung im Bereich der objektorientierten Programmiersprachen, insbesondere auch aus seiner Lehrtätigkeit in der Industrie. Das Konzept dieses Fachbuchs ist deshalb so ausgearbeitet, dass sich das Buch gleichermaßen an Einsteiger ohne Programmiererfahrung, an Umsteiger, die bereits eine funktionale Programmiersprache kennen und an Softwareentwickler mit Projekterfahrung in einer objektorientierten Programmiersprache wendet. Es eignet sich aber auch sehr gut für Studierende, die sich einen umfassenden Überblick über die gängigen objektorientierten Programmiersprachen und deren Möglichkeiten verschaffen wollen. Auf der beiliegen CD-ROM befinden sich u. a. zahlreiche Beispielprogramme, Musterlösungen zu den Aufgaben und eine multimediale Lehr-/Lernumgebung.
- Classification
- ST 231 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Objektorientierung]
ST 240 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Programmiersprachen allgemein (Maschinenorientierte Programmiersprachen, problemorientierte prozedurale Sprachen, applikative und funktionale Sprachen)]
- Object
- Java
- RSWK
- Objektorientierte Programmiersprache / Java / C ++ / C sharp / Ruby <Programmiersprache> (ÖVK)
- RVK
- ST 231 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Objektorientierung]
ST 240 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Programmiersprachen allgemein (Maschinenorientierte Programmiersprachen, problemorientierte prozedurale Sprachen, applikative und funktionale Sprachen)]
- Subject
- Objektorientierte Programmiersprache / Java / C ++ / C sharp / Ruby <Programmiersprache> (ÖVK)
-
Roth, G.; Merkel, G.: Haltet den Richter! : Schuld und Strafe (2010)
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- Content
- "Man weiß nicht, worüber man sich bei der Lektüre des Artikels von Winfried Hassemer mehr wundern soll: über die Unbefangenheit des offensiven Tons oder über die Problematik der Argumente. Ersteres erstaunt angesichts der verantwortungsvollen Ämter, die Hassemer als Strafrechtslehrer und Verfassungsrichter lange Jahre innehatte. Letzteres gilt zunächst für den Vorwurf des "Kategorienfehlers". Hierbei handelt es sich klassischerweise um die logisch unzulässige oder sinnlose Anwendung von Begriffen aus einer Kategorie auf eine andere, (z.B. wenn man sagt, der Ball "fürchte" den Aufprall auf die Wand). Dass bei den Aussagen von Neurowissenschaftlern, Psychologen und Philosophen (von Hassemer merkwürdigerweise "Humanbiologen" genannt) über die Existenz oder Nichtexistenz von Willensfreiheit und Schuldfähigkeit ein solcher Kategorienfehler vorliegt, ist mehr als fraglich, denn diese Wissenschaftler befassen sich typischerweise, wenn auch aus unterschiedlichen Richtungen, nun einmal auch mit Fragen, die die Legitimation des strafrechtlichen Schuldprinzips betreffen. Hierzu gehört vor allem die Frage, ob es irgendeine empirische Evidenz dafür gibt, dass Menschen unter identischen physisch-psychischen Bedingungen einen anderen handlungswirksamen Willen hätten bilden können. Dass ein solcher "Alternativismus" dem geltenden Strafrecht zugrunde liegt, folgt aus Paragraph 20 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Schuldunfähigkeit wegen geistiger Störungen regelt. Danach handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat aufgrund einer geistigen Störung nicht fähig war, sich rechtmäßig zu verhalten. Diejenigen Täter, die keine entsprechende Störung aufweisen, also schuldfähig sind, hätten sich demnach rechtmäßig verhalten und ihre Tat vermeiden können.
Dieser Paragraph belegt deshalb im Umkehrschluss, dass das Strafrecht für die Schuldfähigkeit die Möglichkeit zum Andershandelnkönnen in der konkreten Tatsituation und damit Willensfreiheit in einem "starken" Sinne voraussetzt. Im Gegensatz zu vielen Strafrechtstheoretikern, die für den Schuldvorwurf weniger verlangen, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt, dass nur ein strafrechtlicher Vorwurf im Sinne eines begründeten ethischen Vorwurfs den Vergeltungszweck der Strafe legitimieren könne: "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat." Dass der Täter auch einen anderen handlungswirksamen Willen hätte bilden können, dafür hat aber bisher keine Wissenschaft irgendeinen empirischen Beweis, ja auch nur ein plausibles Indiz liefern können. Selbst Immanuel Kant, einer der geistigen Väter der Idee eines freien Willens, hat nachdrücklich betont, dass der Alternativismus bzw. eine "von selbst beginnende Kausalkette" empirisch niemals festzustellen sei. Daraus ergibt sich, dass das geltende Strafrecht auf einem Konzept ohne empirisches Fundament beruht. Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention fordert aber den positiven Nachweis der Schuld, nicht etwa umgekehrt nur der Schuldunfähigkeit, wie es § 20 StGB tut. Daran offenbart sich ein Legitimationsdefizit des Strafrechts. Das ist aber ganz offensichtlich keine Erkenntnis der Neurowissenschaften, sondern Folge einer metaphysischen Freiheitsannahme, die mit dem heutigen Verständnis von Objektivität und Überprüfbarkeit des Strafrechts kaum mehr vereinbar erscheint. Die Neurowissenschaften knüpfen genau dort an, wo die Hirnforschung schon seit langem von den Strafrichtern zu Rate gezogen wird: Bei psychischen Defekten von Tätern, wie sie von den §§ 20 und 21 StGB vorausgesetzt werden. Gerade die Tatsache, dass viele Straftäter zwar über Einsichtsfähigkeit verfügen, ihr Handeln aber aus hirnorganischen oder psychischen Gründen nicht daran ausrichten, hat die psychologische und neurowissenschaftliche Forschung der letzten Jahre intensiv beschäftigt. Die Forschung hier zurückzuweisen, hieße an einen 200 Jahre zurückliegenden Zustand anzuknüpfen, als Strafrichter noch allein und ohne sachverständigen Rat über das Vorliegen eines geistigen Defekts befanden.
Es ist aus heutiger Sicht bei der Schuldfrage wie auch sonst im Strafrecht aber inakzeptabel, nach Belieben mit der Empirie umzugehen (forensische Psychiater können bei ihrer gutachterlichen Tätigkeit ein Lied davon singen!) und sich, wenn sie der richterlichen Intuition widerspricht, auf die normative "Entscheidungshoheit" zurückzuziehen. Das, worüber entschieden wird, muss auch wissenschaftlich konsensfähig sein, um gesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Was also meint Hassemer, wenn er von einem Kategorienfehler spricht? Er ist der Auffassung, aus den empirischen Erkenntnissen der Hirnforschung würden unzulässigerweise Schlüsse für die normativen Bedingungen des Strafrechts abgeleitet. Natürlich können die Erkenntnisse der Neurowissenschaft nicht die Grenzen strafrechtlicher Zurechnung ziehen; das ist trivial. Aber sie können die sachlichen Gründe dieser Grenzziehung dort untersuchen, wo die Tür für die empirische Forschung schon einmal offen steht. Findet die Forschung also Hirnaktivitäten, die sich geistig-psychischen Erkrankungen im Sinne der §§ 20 und 21 StGB zuordnen lassen, so sind diese Erkenntnisse natürlich mit Blick auf das Willkürverbot (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes) und den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" zu berücksichtigen. Auch die frühe Prägung des Gehirns durch soziale Interaktion besagt aus der Retrospektive etwas über kausale Zusammenhänge. Deren Ausblenden seitens des Strafrechts erscheint höchst unangemessen und ist wegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes jedenfalls begründungspflichtig. Das alles folgt unmittelbar aus dem Recht, insbesondere dem Verfassungsrecht, und allenfalls mittelbar aus den Erkenntnissen der Neurowissenschaft. Im Übrigen manifestiert sich der Grundsatz der Menschenwürde auch nicht, wie Hassemer behauptet, im Prinzip der (strafrechtlichen) Zurechnung. Artikel 1 des Grundgesetzes steht seit seinem Inkrafttreten 1949 vielmehr in einem rechtlichen Spannungsverhältnis zum wesentlich älteren Schuldprinzip.
Zum einen haben selbstverständlich auch und gerade psychisch schwer beeinträchtigte, also gänzlich schuldunfähige Menschen eine Menschenwürde, die es zu achten gilt - ganz unabhängig davon, ob ihnen Handlungsfolgen zugerechnet werden oder nicht. Qualitative Unterschiede hinsichtlich der Würde eines schuldhaft und eines schuldlos Handelnden verbietet die Verfassung. Zum anderen ist der Schuldgrundsatz auch mit der Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe nicht vereinbar. Gänzlich unschlüssig wird deshalb die Argumentation Hassemers, wenn man bedenkt, dass er im Jahre 2004 als Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Wegfall der Befristung für das in seinen Worten "trostlose" und "unfreundlichere" Maßregelrecht (sogar rückwirkend) bestätigt hat - eben in jener Entscheidung, der nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Nachdruck widersprochen hat. "Die Menschenwürde wird auch durch eine lang dauernde Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt", heißt es in der Entscheidung des Zweiten Senats. Das widerspricht aber ersichtlich Hassemers Annahme, nur durch das Schuldprinzip werde die Würde eines Menschen geachtet. Zwar spricht viel dafür, Straftäter nicht durchgängig zu exkulpieren und sie damit einer womöglich ungehemmt "vorsorgenden" Staatsgewalt auszuliefern. Freilich hat sich diese Gefahr im Schatten des Strafrechts mit den dramatisch angestiegenen Zahlen des Maßregelvollzugs längst verwirklicht. Unter dem Primat der Willensfreiheit scheint es Menschenwürde nur als Würde erster und zweiter Klasse zu geben.
Verantwortlichkeit setzt dagegen - im Strafrecht wie überall im Recht - Handlungsfreiheit, d.h. die Abwesenheit äußeren Zwangs, voraus und daneben die Fähigkeit, Bedeutung und Tragweite seiner Erklärungen und sonstigen Handlungen zu verstehen (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit etc.). Der befremdlichste Irrtum Hassemers liegt deshalb in der Annahme, Verantwortlichkeit und Zurechnung von Ereignissen seien notwendig mit Willensfreiheit und Schuld im strafrechtlichen Sinne verbunden. Immerhin differenziert das Zivilrecht zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln, ohne dabei einen ethischen Schuldvorwurf zu erheben. Es ist daher auch schwer verständlich, warum wir uns wie "Maschinen" behandeln müssten, wenn wir auf den moralisch aufgeladenen Schuldvorwurf und den entsprechend herabsetzenden Umgang mit Delinquenten verzichteten. Beiläufig: Wer hat denn überhaupt jemals behauptet, Menschen könnten wegen der neueren Erkenntnisse der Neurowissenschaften nicht verantwortlich gemacht werden? Der Rachegedanke mag tief verwurzelt sein in der Gesellschaft. Dass etwas seit langer Zeit von der Mehrheit der Bevölkerung in bestimmter Weise gesehen und empfunden wird, darf jedoch nicht zur alleinigen Begründung von Normen herangezogen werden. Immerhin wurden Formen der Selbstjustiz wie die Fehde oder die Blutrache durch das staatliche Gewaltmonopol verdrängt, ein zweifelsfreier zivilisatorischer Fortschritt, den jahrhundertelang kaum jemand für möglich gehalten hätte. Die von Hassemer vermisste Alternative zum Strafrecht könnte ein öffentliches Recht sein, das auch weiterhin begangenes Unrecht sanktioniert. Innerhalb eines durch das Tatunrecht und das verfassungsrechtliche Gebot des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzten Vollzugsrahmens wären aber in einem weit größerem Umfang Behandlungsangebote notwendig: Weil sie auf die Auseinandersetzung des Täters mit der Tat abzielen, dadurch Straftaten verhindern helfen und ein milderes Mittel der Sanktion sein können. Es ließe sich dadurch der Vollzug insgesamt begrenzen, und man käme der Resozialisierung als dem "herausragenden Ziel" des Strafvollzugs näher. Dabei ist freilich zuzugeben, dass verhaltensändernde Maßnahmen bisher nur in geringem Maße erprobt sind, weil sich das Strafrecht für die Persönlichkeit der Täter lange Zeit nicht interessiert hat. Nur mit frühzeitigen Hilfsangeboten scheint uns allerdings ein effektiver Schutz von Opfern und Tätern gleichermaßen möglich."
- Footnote
- Erwiderung auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In:FAZ vom 15.06.2010. Vgl. die Erwiderung: Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Vgl. auch: Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4). [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Vgl.: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/themen/?em_cnt=2788472&em_loc=3643.
-
Dahl, E.; Pauen, M.: Schuld und freier Wille (2010)
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- Abstract
- In den letzten Monaten haben sich viele Menschen gemeldet, die in ihrer Jugend Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind. Für einige Mediziner sind Pädophile krank und daher nur vermindert schuldfähig. Dies hat jetzt auch Philosophen auf den Plan gerufen. Sind Menschen Herr ihrer Willens? Hätten sie anders handeln können, als sie tatsächlich gehandelt haben? Und wenn nicht, wie steht es dann mit Verantwortung, Schuld und Strafe? Der Medizinethiker Edgar Dahl äußert sich zu diesem brisanten Konflikt. Der Berliner Philosoph Michael Pauen antwortet auf Dahls Thesen.
- Content
- Besteht aus zwei Beiträgen: Dahl, E.: Denn sie wissen nicht, was sie tun ... [Wir sollten unsere Haltung gegenüber unseren Mitmenschen ändern. Statt moralischer sollten wir ästhetische Urteile über ihr Verhalten fällen]. Pauen, M.: Viele wissen eben doch, was sie tun! [Die Ersetzung moralischer durch ästhetische Urteile hätte absurde Konsequenzen. Wir brauchen nicht nur objektive Normen für das, was erlaubt und nicht erlaubt ist - sondern auch dafür, unter welchen Bedingungen wir jemanden belangen, wenn er wtas Unerlaubtes getan hat].
- Footnote
- Vgl. auch die Diskussion: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23.
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Cavanaugh, B.B.: ¬The Ovid Java client interface : a comparison with the Ovid Web Gateway and Windows Client interface (1998)
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0.25 = coord(1/4)
- Abstract
- The Ovid Java interface is compared with the Ovid Web Gateway and Ovid Windows Client, focusing on functionality from the user's perspective. The Java version draws upon both earlier Web and Windows versions, thus combining the worlds of the Web and application programs. It is concluded that Ovid Java offers enhanced functionality and requires high-end hardware and browser software to run well. Additional enhancements are forthcoming, some dependent upon the further development of Sun Microsystems' Java programming language
- Object
- Java
-
Loviscach, J.: Formen mit Normen (2000)
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- Abstract
- Standards beherrschen mehr Multimedia-Funktionen, als man zunächst glaubt. Sie eignen sich auch für Offline-Produktionen auf CD- und DVD-ROMs. Den Werkzeugkasten des sparsamen Gestalters komplettieren neue Normen wie die Grafiksprache SVG und die Audio-Video-Kontrollsprache SMIL. InternetStandards können oft sogar teure Autorensysteme wie Director oder ToolBook überflüssig machen
- Object
- Java
-
Kölle, R.; Langemeier, G.; Womser-Hacker, C.: Kollaboratives Lernen in virtuellen Teams am Beispiel der Java-Programmierung (2008)
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- Abstract
- Komplexe Aufgaben und Probleme werden heute üblicherweise im Team bearbeitet und gelöst. Das gilt insbesondere für Softwareprojekte, denn die Entwicklung komplexer Softwaresysteme findet heutzutage meistens arbeitsteilig in - zunehmend räumlich verteilten - Teams statt. Vor diesem Hintergrund wird zum einen ein rollenbasiertes Konzept vorgestellt, das virtuellen Lernteams bei der Zusammenarbeit einen virtuellen Tutor zur Seite stellt, der dem Team im Rahmen von Rollendefiziten adaptierte Hilfestellung bietet und so die Lerneffektivität unterstützt. Zum anderen wird gezeigt, wie das Zusammenspiel zweier spezialisierter Systeme (VitaminL und K3) im Kontext des Blended Learning echte Mehrwerte in E-Learning-Szenarien bringen kann. Die in Benutzertests und einer Lehrveranstaltung ermittelten Evaluierungsergebnisse lassen auf die Tragfähigkeit des rollenbasierten, tutoriellen Konzepts schließen und decken gleichzeitig großes Weiterentwicklungpotenzial auf.
- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 59(2008) H.1, S.37-40
-
Pöppe, C.: Blitzkarriere im World Wide Web : die Programmiersprache Java (1996)
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- Java
-
Hickey, T.B.: ¬A Java Z39.50 Client for Browsing Large Databases (2001)
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- Java
-
Schröter, H.G.: Computer-Industrie wirft das Netz der Netze über die Kundschaft aus (1996)
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- Abstract
- Internet verändert die Software-Szene / Java macht Dampf / PC bekommt Konkurrenz / Aufgeweckte Riesen gegen innovative Zwerge / Intranet heißt der neue Renner
- Content
- Das Internet boomt. Rund um den Globus basteln etablierte EDV-Konzerne und Branchenneulinge an Hard- und Software für das Netz der Netze. Glaubt man den Auguren, läutet seine Beliebtheit eine Revolution in der Informationstechnik ein. Der Ära der Großrechner und der Personalcomputer soll ein Zeitalter folgen, in dem 'das Netz der Computer' ist. Wer dann die Fäden ziehen wird, ist längst nicht ausgemacht. Ob herkömmliche PC mit ihren Programmen die Spinne im Netz bleiben oder neue Geräte und Software sich breitmachen, darüber wird derzeit lebhaft diskutiert
-
Fisher, Y.: Better CGI scripts (i.V.)
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- Object
- JAVA
-
Blake, P.; Nelson, M.: Ovid unveils Java search client (1996)
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- Abstract
- Ovid Technologies is launching its Java search client to enable users to access Ovid's scientific databases on the Web with full search capabilities irrespective of the type of computer used. Explains the differences between Java and HTML. The Java client increases search speed by several orders of magnitude. The Ovid client does not need to wait for individual pages to load and incorporates multi-tasking. The interface includes tree displays; thesauri; mapping; explode/implode; search fields and context sensitive help. Display; save; and e-mail are available from the client
-
Bandholtz, T.; Schulte-Coerne, T.; Glaser, R.; Fock, J.; Keller, T.: iQvoc - open source SKOS(XL) maintenance and publishing tool (2010)
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- Abstract
- iQvoc is a new open source SKOS-XL vocabulary management tool developed by the Federal Environment Agency, Germany, and innoQ Deutschland GmbH. Its immediate purpose is maintaining and publishing reference vocabularies in the upcoming Linked Data cloud of environmental information, but it may be easily adapted to host any SKOS- XL compliant vocabulary. iQvoc is implemented as a Ruby on Rails application running on top of JRuby - the Java implementation of the Ruby Programming Language. To increase the user experience when editing content, iQvoc uses heavily the JavaScript library jQuery.
- Theme
- Konzeption und Anwendung des Prinzips Thesaurus
-
Gamperl, J.: AJAX : Web 2.0 in der Praxis ; [Grundlagen der Ajax-Programmierung, Ajax-Bibliotheken und APIs nutzen, direkt einsetzbare Praxisbeispiele im Buch und auf CD-ROM] (2002)
0.13
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- Classification
- ST 260 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Betriebssysteme]
ST 252 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Web-Programmierung, allgemein]
ST 250 J35 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Programmiersprachen allgemein (Maschinenorientierte Programmiersprachen, problemorientierte prozedurale Sprachen, applikative und funktionale Sprachen) # Einzelne Programmiersprachen (alphabet.) # Programmiersprachen J # Java; JavaScript]
- Footnote
- Rez. in: Online-Mitteilungen 2006, Nr.87, S.21-22 (M. Buzinkay):"Web 2.0 ist in aller Munde, Social Software und interaktive Web-Anwendungen boomen. Welche Technologie steckt dahinter, und wie lässt sich diese für individuelle Zwecke einsetzen? Diese Frage beantwortet Johannes Gamperl in "AJAX. Web 2.0 in der Praxis", weiches im Galileo Verlag erschienen ist. Das Zauberwort hinter Web 2.0 heißt AJAX. AJAX heißt "asynchron javascript and xml" und deutet an, woraus diese neue Programmier-Technik besteht: aus bereits vorhandenen und gut eingeführten Sprachen wie JavaScript und XML. Die Grundlagen sind nicht neu, doch die kreative Art ihrer Verwendung macht sie zur Zukunftstechnologie im Web schlechthin. Mit AJAX lassen sich Daten im Hintergrund und ohne ein neuerliches Laden einer Webseite übertragen. Das hat wesentliche Vorteile, denn so können Webseiten fortlaufend und interaktiv aktualisiert werden. Die Hauptbestandteile von AJAX sind neben XML und Javascript noch Cascading Style Sheets, das Document Object Model und XHTML. Das Buch vermittelt auf rund 400 Seiten Einblicke in die fortgeschrittene JavaScript Programmierung im Hinblick auf AJAX und das Web. Schritt für Schritt werden Beispiele aufgebaut, Techniken erläutert und eigene Kreationen gefördert. Allerdings ist das Buch kein Einsteigerbuch. Es wendet sich dezidiert an Programmierer, die über entsprechende Erfahrung mit JavaScript und XML verfügen. Die Kernthemen des Buches beinhalten - die Grundlagen des Document Object Model - die dynamische Bearbeitung von StyleSheet Angaben - den Zugriff auf XML-Daten über JavaScript - die Einführung in die Client/Server-Kommunikation - diverse JavaScript Bibliotheken Ergänzt werden diese Themen durch eine Reihe von Anwendungsbeispielen, die übersichtlich entwickelt und beschrieben werden. Eine CD mit dem Code liegt dem Buch bei. Weitere Unterstützung bieten diverse WebQuellen des Verlags und des Autors. Bekannte Beispiele für in AJAX programmierte Anwendungen sind Google Maps und Yahoo! Maps. Diese interaktiven Landkarten ermöglichen ein Heranzoomen, ein Sich-Bewegen auf Landkarten über Geo-Positioning; Satellitenbilder können eingeblendet werden. Über eine Schnittstelle (API) können externe Entwickler weitere Anwendungen auf Basis dieser Karten entwickeln, so z.B. ein Tankstellen-Netz mit den aktuellen Spritpreisen oder nutzergenerierten Reiserouten inklusive Entfernungsmessung."
- RVK
- ST 260 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Betriebssysteme]
ST 252 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Web-Programmierung, allgemein]
ST 250 J35 [Informatik # Monographien # Software und -entwicklung # Programmiersprachen allgemein (Maschinenorientierte Programmiersprachen, problemorientierte prozedurale Sprachen, applikative und funktionale Sprachen) # Einzelne Programmiersprachen (alphabet.) # Programmiersprachen J # Java; JavaScript]
-
Pauen, M.: ¬Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen : Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung? (2010)
0.12
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- Abstract
- Anschuldigungen sind eine unangenehme Sache, insbesondere dann, wenn es um schwerwiegende Verfehlungen geht. Es wäre sicher sehr schön, könnten wir auf Schuldvorwürfe ganz verzichten. Besondere Bedeutung haben derartige Überlegungen für das Strafrecht. Offenbar werden sie gestützt durch jüngere neurobiologische Untersuchungen, die zu zeigen scheinen, dass Straftäter sehr häufig in ihrer Urteils- und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Wäre es unter diesen Voraussetzungen also nicht das Beste, das Schuldprinzip ganz aufzugeben? Die Vorteile scheinen bestechend: Wir könnten auf Strafen und Gefängnisse verzichten, dennoch würde die Gesellschaft besser als bislang vor Straftaten geschützt.
- Content
- "Hirnforschung liefert neue Erkenntnisse über Schuld und Unschuld Ich habe jedoch entschiedene Zweifel an derartigen Überlegungen. Wir müssen am Schuldprinzip festhalten, und zwar gerade dann, wenn wir die neueren wissenschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen wollen. Das Schuldprinzip dient nämlich nicht etwa dazu, möglichst viele Menschen ins Gefängnis zu bringen. Vielmehr liefert es Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuld und Unschuld. Solche Kriterien benötigen wir nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Alltag. Kleine Kinder z.B. machen wir im Allgemeinen nicht verantwortlich. Sie können die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen, und oft haben sie sich auch nicht unter Kontrolle. Ähnliches gilt für Erwachsene, deren Urteils- oder Entscheidungsvermögen z.B. aufgrund psychischer Erkrankungen beeinträchtigt ist. Es ist zu erwarten, dass wir aus der Hirnforschung noch einiges mehr über Einschränkungen unserer Schuldfähigkeiten erfahren werden. Und zu dieser Erwartung besteht in der Tat Anlass: So scheinen besonders schwere Straftaten häufig von Menschen begangen zu werden, die ihre Gewaltbereitschaft nur schlecht kontrollieren können und auch kaum aus negativen Erfahrungen lernen. In diesen Fällen stellt sich nicht nur die Frage, ob Strafe gerechtfertigt ist - unklar ist auch, ob sie etwas bewirken kann. Derartige Straftäter haben auch die höchsten Rückfallquoten. Zwar versagen bei ihnen auch die herkömmlichen Therapien, aber ein besseres Verständnis ihrer Krankheit könnte zu neuen Ansätzen führen. Doch selbst wenn die Hirnforschung uns alle relevanten Fakten liefern würde - wie sie zu bewerten sind, ob sie also die Schuldfähigkeit in Frage stellen oder nicht, stellt sich erst heraus, wenn wir Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit haben. Diese Kriterien aber liefert uns der Schuldbegriff. Es wäre überdies naiv anzunehmen, dass sämtliche Erkenntnisse der Hirnforschung das Schuldprinzip in Frage stellen. Das würde bedeuten, dass unser Gehirn unsere Fähigkeit, frei und verantwortlich zu entscheiden, grundsätzlich beeinträchtigen würde. Das ist aber offensichtlich falsch! Was soll denn die Grundlage für unsere Wünsche und Überzeugungen, unsere Kenntnis von Verboten und Geboten sein, wenn es nicht Prozesse im Gehirn sind? Wie sollten Entscheidungsprozesse realisiert sein - wenn nicht durch neuronale Aktivitäten? Wenn das aber so ist, dann scheint ein gesundes Gehirn uns überhaupt erst die Bedingungen für freie und verantwortliche Entscheidungen zu liefern. Und warum sollte dann ein Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen zu Zweifeln an unserer Freiheit und Verantwortlichkeit führen? Eine solche Beeinträchtigung wäre doch nur zu erwarten, wenn diese Mechanismen gestört sind! Und in der Tat: Die Neurobiologie kann uns einiges über solche Störungen verraten.
Dies führt zu einer weiteren Überlegung. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat kürzlich argumentiert, dass der heutige pragmatische Umgang bei der Anwendung des Schuldprinzips Zeichen einer "reifen Form von Rationalität" sei. Ein Richter muss also keine philosophischen Überlegungen über das Wesen der Willensfreiheit anstellen, vielmehr nennt das Strafrecht ihm ganz konkrete Kriterien für die Einschränkung bzw. den Ausschluss von Schuldfähigkeit. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann er davon ausgehen, dass der Angeklagte schuldfähig ist. In der Tat: Jeder, der ein Interesse hat, dass Strafprozesse schneller abgeschlossen werden, als die seit zweieinhalb Jahrtausenden andauernde Diskussion über Willensfreiheit und Verantwortung, wird Hassemer hier zustimmen. Es hätte herzlich wenig Sinn, wenn Richter philosophische Elaborate über die Willensfreiheit verfassen müssten, um zu begründen, warum Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden. Damit aber kann die Diskussion über das Schuldprinzip nicht erledigt sein. Wir sollten das Schuldprinzip nicht abschaffen, aber wir können es auch nicht einfach unangetastet lassen. Neben Richterinnen und Richtern, die das Recht anwenden, gibt es Rechtstheoretiker und Philosophinnen, die sich Gedanken über Grundlagen unseres Rechts und unserer Rechtspraxis machen. Und die sind aus den bereits genannten Gründen gut beraten, wenn sie sich um eine Weiterentwicklung des Schuldprinzips bemühen. Auch wenn man nicht glaubt, dass die Neurobiologie zu einer fundamentalen Revision unseres Strafrechts führt: Ignorieren kann man die Erkenntnisse der Hirnforschung sicherlich nicht. Und wenn man sie zur Kenntnis nimmt, muss man einfach eine klarere Vorstellung von Schuldfähigkeit und Verantwortung haben, als wir sie heute besitzen. Hier ist für die Strafrechtstheorie und die Rechtsphilosophie noch einiges zu tun. Doch gibt es hier nicht ein fundamentales theoretisches Problem? Schuldfähigkeit setzt nach einer weit verbreiteten Vorstellung voraus, dass man anders hätte handeln und die fraglichen Gesetze und Normen einhalten können. Wenn aber unsere Welt wirklich von deterministischen Naturgesetzen bestimmt wird, dann steht immer schon fest, was wir tun werden. Wer ein Gesetz gebrochen hat, hätte es also offenbar nicht einhalten können. Doch wie sollen wir jemanden für eine Gesetzesverletzung verantwortlich machen, wenn er das Gesetz mangels Alternativen gar nicht einhalten konnte?
Ich glaube in der Tat, dass es ohne Alternativen keine Verantwortung gibt. Aber ich glaube auch, dass man in einer determinierten Welt sehr wohl anders handeln kann, als man es faktisch tut. Ob ich etwas tun kann oder nicht, hängt nämlich von äußeren Umständen und meinen Fähigkeiten ab. Geht es darum, ob ich etwas tun werde, dann kommt es auf meinen Willen und meine Entscheidungen an. Es ist daher durchaus möglich, dass z.B. ein Aktienexperte eine Verhaltensregel oder ein Gesetz, das er sehr wohl einhalten kann, nicht einhalten will, und dass dieser Wille sein Verhalten bestimmt. Es wäre absurd, würde der Aktienexperte behaupten, er sei unschuldig, weil sein Wille sein Verhalten festgelegt habe. Doch wenn das stimmt, dann kann man eben auch in einer determinierten Welt tun, was man nicht getan hat, vorausgesetzt, das eigene Handeln hängt von den eigenen Wünschen und Entscheidungen ab. Doch selbst wer all dies akzeptiert, kann sich fragen, warum man nicht einfach Verantwortlichkeit und Schuldfähigkeit generell bestreitet und Strafe durch Therapie ersetzt? Wir würden eine Menge Leid verhindern: Niemand müsste ins Gefängnis, und das Schlimmste, was im Falle von Fehlurteilen passieren könnte, wäre eine überflüssige Therapie. Es mag in der Tat sein, dass wir den Schuldbegriff in Zukunft enger fassen müssen. Personen, die wir heute noch als schuldig betrachten, müssten dann als unschuldig gelten - z.B. weil wir neue Erkenntnisse über die Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit gewonnen haben. Doch kann es sinnvoll sein, überhaupt niemanden als schuld- und verantwortungsfähig zu betrachten? Und: Wäre dies wirklich menschenfreundlich? Ein weiterer Grund, der dagegen spricht, ergibt sich aus den Konsequenzen. Wenn wir eine Person für verantwortlich und schuldfähig halten, bedeutet dies zunächst, dass wir ihr prinzipiell zutrauen, von ihrer Freiheit einen sinnvollen, eben verantwortlichen Gebrauch zu machen. Verantwortlichen und schuldfähigen Personen können wir daher Freiheitsspielräume zugestehen, die wir denjenigen entziehen, die nicht schuld- und verantwortungsfähig zu handeln vermögen. Das bedeutet nicht nur, dass wir den Handlungsspielraum einschränken, wenn wir glauben, dass jemand nicht schuld- und verantwortungsfähig ist, es bedeutet auch, dass wir solche Personen nicht in vollem Maße als freie und verantwortliche Individuen anerkennen.
Forderung nach Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst Doch kann man wirklich wollen, dass wir diese Haltung allen Menschen gegenüber einnehmen? Und - selbst wenn man eine solche Einstellung für akzeptabel hält: Wem gegenüber sollten wir denn eigentlich darauf bestehen, dass niemand mehr bestraft, niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden und niemand mehr verantwortlich gemacht werden darf? Wenn niemand verantwortlich und schuldfähig ist, dann gilt dies auch für die möglichen Adressaten einer solchen Forderung. Jeder Richter, der dennoch einen Angeklagten bestraft, jeder Therapeut, der schlechte Arbeit macht, jeder Politiker, der die Forderung nach einer Reform des Strafrechts ignoriert, kann sich darauf berufen, dass auch er selbst weder verantwortlich noch schuldfähig ist. Mit anderen Worten: Die Forderung nach einer fundamentalen Reform von Schuldprinzip und Strafrecht muss eben die Vorstellung von Verantwortung und Schuldfähigkeit voraussetzen, die sie selbst bestreitet. Gibt man diese Vorstellung von Verantwortung wirklich auf, dann hat man eben auch niemanden mehr, der für die Reform des Strafrechts verantwortlich sein könnte. Will man umgekehrt jemanden verantwortlich machen, dann muss man an der Verantwortung festhalten und die Forderung aufgeben. Kurzum: Die Forderung nach einer Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst. Es führt daher kein Weg an einer Einigung auf möglichst genaue und plausible Maßstäbe für Schuld und Verantwortung vorbei. Das ist nicht einfach, und es ist sicher auch kein einmaliger Akt, vielmehr wird man diese Maßstäbe im Lichte neuer Erkenntnisse immer wieder zur Diskussion stellen müssen. Ein Verzicht auf Begriffe und Maßstäbe hilft dabei genauso wenig wie die Behauptung, Menschen seien nicht verantwortlich. Wenn wir zu gerechten Urteilen kommen wollen, helfen keine undifferenzierten Verallgemeinerungen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so menschenfreundlich daherkommen mögen."
- Footnote
- Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Fortsetzung: Bormann, F.-J.: Verantwortung und Verdrängung: Was ist Willensfreiheit (6): Die theologische Ethik versucht, menschliche Spielräume realistisch zu vermessen. In: Frankfurter Rundschau. Nr.176 vom 2.8.2010, S.20-21. Vgl. auch: Dahl, E., M. Pauen: Schuld und freier Wille. In: Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79. Vgl.: http://www.fr-online.de/kultur/das-schuldprinzip-antasten--ohne-es-abzuschaffen/-/1472786/4504248/-/index.html.
-
Kölle, R.; Langemeier, G.; Semar, W.: Programmieren lernen in kollaborativen Lernumgebungen (2006)
0.12
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- Abstract
- Im Sommersemester 2005 fand (erstmals) eine gemeinsame Lehrveranstaltung "Einführung in die objekt-orientierte Programmiersprache Java" der Universitäten Konstanz und Hildesheim statt. Traditionelle Lehrveranstaltungen zum Thema Programmierung zeichnen sich neben der Wissensvermittlung (i.d.R. durch Vorlesung) durch einen hohen Grad an Praxisanteilen aus. Dazu arbeiten Teams in Tutorien gemeinsam an Übungsaufgaben. Der Einsatz der Systeme K3 ("Kollaboratives Wissensmanagement in Lernumgebungen, Konstanz") und VitaminL (synchrone, kurzzeitige Bearbeitung von Programmier-aufgaben, Hildesheim) ermöglicht nun die Übertragung einer solchen Veranstaltung ins Virtuelle. Lerngruppen arbeiten standortübergreifend sowohl asynchron als auch synchron zusammen. Dieser Beitrag liefert neben dem Erfahrungsbericht der Kooperationsveranstaltung im ersten Teil einen Einblick in die Konzeption, Implementierung und Evaluation des VitaminLSystems. Im zweiten Teil wird die Entwicklung eines Kennzahlensystems zur Leistungsevaluation kollaborativer Gruppenarbeit aufgezeigt.
- Source
- Effektive Information Retrieval Verfahren in Theorie und Praxis: ausgewählte und erweiterte Beiträge des Vierten Hildesheimer Evaluierungs- und Retrievalworkshop (HIER 2005), Hildesheim, 20.7.2005. Hrsg.: T. Mandl u. C. Womser-Hacker
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Lützenkirchen, F.: Multimediale Dokumentenserver als E-Learning Content Repository (2006)
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- Abstract
- Miless, der "Multimediale Lehr- und Lernserver Essen" (http://miless.uni-duisburg-essen.de/) entstand Ende 1997 an der Universität Essen und wird seither ständig weiterentwickelt. Inzwischen ist die Hochschule zur Universität Duisburg-Essen fusioniert, und so werden auch die beiden Dokumentenserver aus Duisburg und Essen, DuetT und Miless, zum Ende des Jahres 2005 fusionieren. Miless basiert auf Java- und XML-Technologien, besitzt ein Dublin Core Metadatenmodell, eine OAI 2.0 Schnittstelle und wird als Dokumenten- und Publikationsserver für Hochschulschriften und andere Dokumente im Volltext, insbesondere aber auch multimediale Lehr- und Lernmaterialien wie Animationen, Simulationen, Audio- und Videomaterial in verschiedenen Formaten eingesetzt. Aktuell werden etwa 2.900 Dokumente mit 40.000 Dateien verwaltet. Die technische Basis von Miless hat sich in den vergangenen Jahren sehr gewandelt. Ursprünglich allein auf dem kommerziellen Produkt IBM Content Manager basierend, ist das System nun auch als reine Open Source Variante auf Basis freier Komponenten wie der Volltextsuchmaschine Apache Lucene verfügbar und kann unter GNU Lizenz nachgenutzt werden. Aus der kleinen Gruppe der Nachnutzer ist in den letzten Jahren eine stabile Entwicklergemeinschaft und das Open Source Projekt MyCoRe (http://www.mycore.de/) entstanden. Im MyCoRe Projekt arbeiten Entwickler aus Rechenzentren und Bibliotheken mehrerer deutscher Universitäten (Duisburg-Essen, Leipzig, Jena, TU München, Hamburg und weitere) gemeinsam an der Schaffung von Software, mit deren Hilfe individuelle und funktionsreiche Dokumenten- und Publikationsserver schneller erstellt werden können. So baut auch Miless inzwischen in wesentlichen Teilen auf MyCoRe Komponenten auf.
- Source
- Spezialbibliotheken zwischen Auftrag und Ressourcen: 6.-9. September 2005 in München, 30. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB e.V. / Sektion 5 im Deutschen Bibliotheksverband. Red.: M. Brauer
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Groß, M.; Rusch, B.: Open Source Programm Mable+ zur Analyse von Katalogdaten veröffentlicht (2011)
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- Abstract
- Als eines der Ergebnisse der 2007 zwischen BVB und KOBV geschlossenen strategischen Allianz konnte am 12. September 2011 Mable+, eine Java-gestützte OpenSource-Software zur automatischen Daten- und Fehleranalyse von Bibliothekskatalogen, veröffentlicht werden. Basierend auf dem MAB-Datenaustauschformat ermöglicht Mable+ die formale Prüfung von Katalogdaten verbunden mit einer statistischen Auswertung über die Verteilung der Felder. Dazu benötigt es einen MAB-Abzug des Katalogs im MAB2-Bandformat mit MAB2-Zeichensatz. Dieses Datenpaket wird innerhalb weniger Minuten analysiert. Als Ergebnis erhält man einen Report mit einer allgemeinen Statistik zu den geprüften Datensätzen (Verteilung der Satztypen, Anzahl der MAB-Felder, u.a.), sowie eine Liste gefundener Fehler. Die Software wurde bereits bei der Migration der Katalogdaten aller KOBV-Bibliotheken in den B3Kat erfolgreich eingesetzt. Auf der Projekt-Webseite http://mable.kobv.de/ findet man allgemeine Informationen sowie diverse Anleitungen zur Nutzung des Programms. Die Software kann man sich unter http://mable.kobv.de/download.html herunterladen. Derzeit wird ein weiterführendes Konzept zur Nutzung und Modifizierung der Software entwickelt.
-
Bertelmann, R.; Höhnow, T.; Volz, S.: Bibliothekssuchmaschine statt Bibliothekskatalog (2007)
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- Abstract
- Google und Konsorten haben das Suchverhalten unserer Nutzer grundlegend verändert. Erwartet wird eine Suche, die einfach, unkompliziert und übersichtlich sein soll. Längst haben Bibliotheken und Anbieter von Bibliothekssystemen darauf reagiert und die Suchoberflächen entschlackt. Trotzdem sehen viele Bibliothekskataloge nach wie vor wie "Bibliothekskataloge" aus. Letztlich versuchen viele der Suchmasken immer noch die Vielfalt der erfassten Metadaten und die daraus resultierenden differenzierten Suchmöglichkeiten den Nutzern auf den ersten Blick nahe zu bringen. Das geht, was zahlreiche Studien belegen, häufig an den Bedürfnissen der Nutzer vorbei: Diese wünschen sich einen einfachen und schnellen Zugriff auf die für sie relevante Information. Bibliothekskataloge sind längst nicht mehr nur Bestandsverzeichnisse, sondern Zugangssysteme zur Vielfalt der von der Bibliothek vermittelten Informationen. Auch hier bieten Systemhäuser inzwischen Lösungen an, bei denen im Sinn einer verteilten Suche weitere Quellen mit einbezogen werden können. Im Folgenden soll der Lösungsweg vorgestellt werden, den die Bibliothek des Wissenschaftsparks Albert Einstein in Zusammenarbeit mit dem Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) eingeschlagen hat, um mit diesen beiden veränderten Grundvoraussetzungen für ihr Serviceangebot umzugehen. Die Bibliothek des Wissenschaftsparks Albert Einstein - eine gemeinsame Bibliothek des GeoForschungsZentrums Potsdam, der Forschungsstelle Potsdam des Alfred Wegener Instituts für Polar- und Meeresforschung (zwei Helmholtz-Zentren) und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (ein Leibniz-Institut) - ist eine Spezialbibliothek mit dem thematischen Schwerpunkt Geowissenschaften auf dem größten Campus der außeruniversitären Forschung in Brandenburg, dem Wissenschaftspark Albert Einstein auf dem Telegrafenberg in Potsdam.
Der KOBV setzt bereits seit 2005 Suchmaschinentechnologie in verschiedenen Entwicklungsprojekten erfolgreich ein. Zusammen mit der Bibliothek des Wissenschaftsparks Albert Einstein wurde nun der Prototyp einer "Bibliothekssuchmaschine" auf Basis erprobter Open-Source-Technologien aus dem Java-Umfeld (wie Tomcat, Jakarta-Commons, Log4J usw.) als web-basierte Anwendung realisiert, deren Suchmaschinenkern auf der ebenfalls als freie Open-Source Java-Variante erhältlichen Search-Engine-Library Lucene4 basiert. Die erste Version der Bibliothekssuchmaschine läuft seit Ende Oktober im Echtbetrieb. Ziel des Pilotprojektes war die Konzeptionierung, Spezifikation und Implementierung einer neuen, benutzerfreundlichen Suchoberfläche zum schnellen Auffinden fachwissenschaftlich relevanter Daten und Informationen, sowohl in bibliothekseigenen Beständen als auch in zusätzlichen Quellen. Vor dem spezifischen Hintergrund der Spezialbibliothek werden dabei nicht nur Kataloginhalte google-like findbar gemacht, sondern der Suchraum "Katalog" um weitere für die Informationsvermittlung auf dem Campus relevante und spezifische fachwissenschaftliche Inhalte als zusätzliche Suchräume erschlossen. Die neue Anwendung dient dem schnellen Ersteinstieg und leitet die Nutzer dann an die jeweiligen Quellen weiter.
-
Mesaric, G.: Black magic Web : using the new World Wide Web technologies (1997)
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- Abstract
- A spell book for mastering the WWW. Step by step, readers are taught how to use the Internet efficiently, and, in particular, how to publish information on the Web. After completing this book, the reader will be able, for example, to create stunning Web home pages and even take the first steps in Java programming. There are many books on the net bound to either one product, e.g. Mosaic, or to one topic, HTML. Mesaric, on the other hand, covers all WWW-related topics and all products which are in popular use. The magic revealed includes common data formats (HTML, PDF, JPEG, GIF), an introduction to Java and Java Srcipt, emerging technologies such as Hyper-G, hypermedia authoring with Haemony and Amadeus, information about ATM, TeleScript, and much more
- Object
- JAVA